Aufgaben des oder der ersten Vorsitzenden in unserem Kleingartenverein:
- Vertretung des Vereins gerichtlich und außergerichtlich
- Anmeldung des Vereins zum Vereinsregister
- Anmeldung von Satzungs- und Vorstandsänderungen
- Insolvenzrechtliche Pflichten des Vereins erfüllen
- Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung
- Erstellung des Rechenschaftsberichts zur Mitgliederversammlung
- Ausführung der wirksamen Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- Einberufung und Leitung der monatlichen Vorstandssitzungen
- Kommunikation mit Behörden, Verbänden und der Dachorganisation (LGH)
- Vertretung des Vereins bei der Jahreshauptversammlung des LGH
- Gespräche mit Interessenten
- Aufnahme neuer Mitglieder
- Verpachtung von Parzellen
- Abmahnungen von Mitgliedern
- Ausschluss von Mitgliedern
- Kündigung von Pachtverträgen
- Schlichtung von Streitfällen
- Ernennung kommissarischer Ehrenämtler*innen
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Festlegung der Gemeinschaftsarbeit inkl. Listenführung Säumnis
- Versand der Jahresrechnungen
- Versand Schriftverkehr des Vereins (z. B. Abmahnungen)
- Führung und Pflege der Mitgliederdatenbank
- Austausch mit dem externen Buchhaltungsservice
- Erstellung und Einreichung aller Steuererklärungen (Einkommensteuer Kantine, Grundsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
- Vermietung des Vereinshauses
- Einkäufe für Veranstaltungen und die Kantine des Vereinshauses
- Bestellungen der Getränke für das Vereinshaus
- Bedienung der Gäste zu den Öffnungszeiten des Vereinshauses
- Kommunikation mit der Stadtreinigung sowie Wasser- und Stromlieferanten
- Bezahlung aller ausstehenden Rechnungen
- Kommunikation mit Mitgliedern und Ehrenämtler*innen
- Abkippstation entleeren lassen
- Reparaturen von Vereinseigentum beauftragen
Diese Liste könnte vermutlich um einige Punkte ergänzt werden. Fakt ist aber, dass es ohne diese Arbeiten, keinen Kleingartenverein geben kann. Grade in einem so großen Verein wie dem unseren, ist es ein sehr herausfordernder Job, der viel Zeit und Hingabe erfordert.