Aufgrund der Größe unseres Vereins haben wir meist ein paar freie Gärten anzubieten. Bei Interesse lohnt sich ein Besuch im Vereinshaus am Gehlengraben 30. Jeden ersten und dritten Sonntag des Monats von 11:00 bis 13:00 Uhr können Sie sich dort beraten lassen.
Mitglied werden – Rechte und Pflichten
Ein Kleingarten ist ein Stück Freiheit, aber er ist kein Privatgrundstück. Wer einen Garten bei den Gartenfreunden Kortenkamp e. V. übernimmt, wird gleichzeitig Mitglied einer Gemeinschaft und übernimmt damit Rechte und Pflichten.
Was bedeutet das konkret?
Als Mitglied dürfen Sie Ihren Garten im Rahmen der gesetzlichen und vereinsinternen Regelungen nutzen, am Vereinsleben teilnehmen und Ihre Mitgliedsrechte in der Mitgliederversammlung wahrnehmen.
Gleichzeitig verpflichten Sie sich, die geltenden Regeln einzuhalten. Dazu gehören insbesondere:
- das Bundeskleingartengesetz,
- unsere Satzung,
- die Gartenordnung,
- der jeweilige Pachtvertrag,
- sowie die Beschlüsse der zuständigen Vereinsorgane.
Diese Regelungen sind verbindlich und keine unverbindlichen Empfehlungen. Sie gelten für alle Mitglieder gleichermaßen.

Gemeinschaftsarbeit gehört zur Mitgliedschaft
Unsere Gartenanlage besteht nicht nur aus den einzelnen Parzellen. Wege, Gemeinschaftsflächen, Einrichtungen und Anlagen müssen gepflegt und instand gehalten werden.
Deshalb ist die Gemeinschaftsarbeit eine verbindliche Pflicht jedes ordentlichen Mitglieds.
Derzeit sind jährlich 6 Stunden Gemeinschaftsarbeit, in der Regel verteilt auf zwei Termine, zu leisten. Wer die Arbeitsleistung nicht erbringt, muss den von der Mitgliederversammlung festgelegten Ersatzbetrag von 20 € je nicht geleisteter Stunde zahlen.
Die Gemeinschaftsarbeit ist dabei nicht als freiwillige Hilfe für den Verein gedacht. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des gemeinschaftlichen Lebens und trägt dazu bei, dass unsere gesamte Anlage gepflegt und erhalten werden kann.
Regeln gelten für alle
Eine Kleingartenanlage funktioniert nur, wenn sich alle an die gemeinsam vereinbarten Regeln halten und Rücksicht aufeinander nehmen.
Dazu gehört auch, dass Vorgaben des Vereins und des Vorstands beachtet werden und die eigene Parzelle entsprechend den geltenden Bestimmungen bewirtschaftet und gepflegt wird.
Wer einen Kleingarten übernimmt, übernimmt Verantwortung – für den eigenen Garten und für die gesamte Anlage.
Wenn Sie einen Garten bei uns pachten möchten, sollten Sie sich deshalb bewusst sein:
Ein Kleingarten bedeutet nicht nur Gartenarbeit, sondern auch Gemeinschaft, Rücksichtnahme und die Bereitschaft, sich an gemeinsame Regeln zu halten.
Wer dazu bereit ist, findet bei den Gartenfreunden Kortenkamp eine engagierte Kleingartengemeinschaft und einen Ort, an dem man gemeinsam dafür sorgt, dass unsere Anlage auch in Zukunft lebenswert und attraktiv bleibt.