Japanischer Staudenknöterich

Der Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica, auch Reynoutria japonica) ist eine ursprünglich aus Ostasien stammende, mehrjährige Pflanze, die im 19. Jahrhundert als Zier- und Futterpflanze nach Europa eingeführt wurde. Heute gilt sie als eine der problematischsten invasiven Pflanzenarten Europas.

Typisch sind die bambusähnlichen, hohlen Stängel mit rötlicher Sprenkelung sowie die großen, herz- bis eiförmigen Blätter. Die Pflanze wächst extrem schnell und kann innerhalb einer Saison Höhen von bis zu drei Metern erreichen. Im Spätsommer erscheinen zahlreiche kleine weiße Blütenrispen.

Problematisch ist vor allem ihr aggressives Ausbreitungsverhalten. Der Japanische Staudenknöterich bildet ein sehr kräftiges Rhizomnetzwerk im Boden. Bereits kleinste Wurzelstücke können neue Pflanzen bilden. Dadurch breitet er sich rasch aus und verdrängt heimische Pflanzenarten nahezu vollständig. Besonders an Gewässerufern, Böschungen und Brachflächen entstehen oft dichte Monokulturen, in denen kaum noch andere Pflanzen wachsen können.

Außerdem kann die Pflanze Schäden an Infrastruktur verursachen. Die starken Rhizome dringen in Pflasterfugen, Mauerritzen, Drainagen oder schwache Asphaltflächen ein und können diese mit der Zeit beschädigen. Die Bekämpfung ist schwierig, langwierig und oft teuer, weil selbst nach scheinbar vollständiger Entfernung erneut Austriebe entstehen.

Ein weiteres Problem ist die Verbreitung über Gartenabfälle oder Erdbewegungen. Werden Pflanzenteile unsachgemäß entsorgt, kann sich der Staudenknöterich an neuen Standorten etablieren. Deshalb sollten Schnitt- und Wurzelreste niemals auf den Kompost gegeben, sondern über den Hausmüll entsorgt werden.

In vielen Regionen, so auch in Hamburg, wird empfohlen, Bestände frühzeitig zu melden und konsequent zu bekämpfen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Statt den Knöterich zu entsorgen kann man ihn aber auch einfach essen. Geschmacklich erinnert er an Rhabarber und lässt sich ähnlich verarbeiten. Hier kommen ein paar Rezepte zum Ausprobieren.

1. Knöterich-Kompott

Zutaten:

  • 300 g junge Knöterichtriebe
  • 2–3 EL Zucker oder Süße nach Wahl
  • etwas Zitronensaft
  • optional Vanille oder Zimt

Zubereitung:
Triebe schälen und in Stücke schneiden. Mit etwas Wasser, Zucker und Zitronensaft ca. 10 Minuten weich köcheln lassen. Passt zu Joghurt, Eis oder Pfannkuchen.

2. Gebratene Knöterich-Sticks

Zutaten:

  • junge, fingerdicke Triebe
  • Öl oder Butter
  • Salz & Pfeffer
  • optional Knoblauch

Zubereitung:
Triebe schälen, in kurze Stücke schneiden und 5–7 Minuten in der Pfanne anbraten, bis sie leicht weich sind. Schmeckt ähnlich wie säuerlicher Spargel und passt gut als Beilage.

3. Knöterich-Limonade

Zutaten:

  • 200 g junge Triebe
  • 1 Liter Wasser
  • Zucker oder Honig
  • Zitronensaft

Zubereitung:
Triebe klein schneiden und 15 Minuten im Wasser köcheln lassen. Abseihen, süßen und mit Zitronensaft abschmecken. Gut gekühlt servieren.

4. Eingelegter Knöterich

Zutaten:

  • 300 g junge Triebe
  • 250 ml Wasser
  • 250 ml heller Essig
  • 2 EL Zucker
  • 1 TL Salz
  • optional: Senfkörner, Pfefferkörner, Ingwer oder Chili

Zubereitung:
Die jungen Triebe schälen und in etwa 5–8 cm lange Stücke schneiden. Kurz 1–2 Minuten blanchieren und in ein sauberes Glas füllen. Wasser, Essig, Zucker und Salz aufkochen, nach Wunsch Gewürze zugeben und heiß über die Triebe gießen. Glas verschließen und mindestens 2 Tage ziehen lassen.

Schmeckt überraschend gut zu Käse, Grillgerichten oder auf Sandwiches – leicht säuerlich und knackig.

Wichtig: Verwendet werden nur junge, zarte Triebe aus unbelasteten Bereichen – nicht von Straßenrändern oder gespritzten Flächen.

Stromabrechnung 2025

Hier möchte ich dir einmal die Stromabrechnung für 2025 erläutern. Durch das neu Verwaltungssystem sieht die Abrechnung anders aus, als du es gewohnt bist.

Zunächst sind alle Beträge untereinander aufgeführt, so dass es hoffentlich nicht mehr zu Verwechslungen kommt, welcher Betrag denn nun der zu zahlende Endbetrag ist. Außerdem verzichten wir auf unnötige Positionen wie Brutto, Netto und Umsatzsteuer um die Rechnung übersichtlicher zu halten.

Im folgenden siehst du einmal die Aufschlüsselung deiner Stromrechnung. Hier kannst du überprüfen, ob alle Angaben richtig gemacht und übernommen wurden.

Deine Zählerabrechnung:

Die Daten aus dem letzten Jahr wurden automatisiert in das neue Verwaltungssystem übernommen. Das heißt, die Datensätze wurden aus dem alten System entnommen und in das neue System eingespielt. Dies betraf die Zählernummer, das Ablesedatum aus dem letzen Jahr (hier Datum-Start), den Zählerstand aus dem letzten Jahr (hier Stand-Start) und die Vorauszahlungen aus dem letzten Jahr.

Die gemeldeten Zählerstände aus diesem Jahr wurden durch die Lichtgemeinschaft eingegeben oder bei nicht-Abgabe geschätzt. Lag auch im letzten Jahr kein Zählerstand vor, wurde ein Durchschnittsverbrauch von 240 kWh geschätzt. Damit wird sichergestellt, dass sich auch jene Pächter*innen an den Kosten beteiligen, die ihre Zählerstände länger nicht abgegeben haben.

Auch die Stromkosten für die Geimeinschaftsanlagen werden auf alle Pächter*innen umgelegt. In diesem Jahr hat der Vorstand entschieden lediglich die Kosten für das Vereinshaus umzulegen und auf eine Schwundpauschale zu verzichten. Im nächsten Jahr werden die Stromzähler stichprobenartig überprüft.

Vereinshaus Abrechnung:

Jeder Stromanbieter rechnet nicht nur den Verbrauch ab, sondern stellt ebenfalls einen Grundpreis in Rechnung. Dieser wird auf alle Gärten mit Stromanschluss umgelegt.

Grundpreis und Vorauszahlung:

Bisher wurden die Vorauszahlungen für das nächste Jahr immer so berechnet:
verbrauchte Menge × aktueller Arbeitspreis.
Da sich der Arbeitspreis aber oft ändert, berücksichtigt das neue System bei der Berechnung bereits den zukünftigen Arbeitspreis. Deshalb wurde die Vorauszahlung in diesem Jahr so berechnet:
verbrauchte Menge × neuer Arbeitspreis.

(An dieser Stelle ein Hinweis für Pächter*innen, welche Abschlagszahlungen leisten: Auch diese wurden in das System gebucht und sind im verrechneten Guthaben enthalten.)

An der Verwaltungs- und Entstandhaltungspauschale hat sich nichts geändert. Sie ist lediglich zu einem Betrag zusammen gefasst worden.

Verwaltungs- und Instandhaltungspauschale und Endabrechnung:

Die Vorauszahlungen die du im letzten Jahr für dieses geleistet hast, wurden ebenfalls in das neue System übertragen und hier verrechnet. Hast du deine Rechnung aus dem letzten Jahr jedoch noch nicht bezahlt, gibt es natürlich auch keine anrechenbaren Vorauszahlungen. Statt dessen wird dir der noch offene Betrag aus dem Vorjahr ausgewiesen.

Zuletzt wird der zu zahlende Betrag ausgewiesen, der in der Regel mit dem Rechnungsbetrag übereinstimmt. Hast du ein Guthaben, wird dieses mit einem Minus davor gekennzeichnet und im kommenden Jahr mit deiner Stromabrechnung verrechnet. Dann bekommst du auch den Hinweis, dass du ein Guthaben hast und bitte nicht überweisen sollst.

Sollte dir deine Stromabrechnung fehlerhaft vorkommen, überprüfe bitte erst alle Angaben (Zählernummen, Zählerstand Vorjahr, Zählerstand dieses Jahr, geleistete Vorauszahlung) bevor du dich an die Lichtgemeinschaft wendest. Fällt dir dabei jedoch ein Fehler auf, melde dich gerne per Email unter gartenfreunde.kortenkamp@gmail.com.

Kinder- und Sommerfest 2025

Das Kinder- und Sommerfest 2025 war ein voller Erfolg. Der Festausschuss – Sandra, Iris, Kerstin und Jessika – hat mit viel Liebe und Hingabe eine tolle Feier auf die Beine gestellt.

Besonders beliebt waren bei den Kleinen die gigantische Hüpfburg, die Chickennuggets und die Slushis. Die Großen haben sich über das frisch gezapfte kühle Bier und die wunderbare Kuchenauswahl gefreut. 

Für das leibliche Wohl haben Kai und Kerstin gesorgt und uns unermüdlich mit Leckereien versorgt. Shania hat an ihrem Schminkstand den großen Ansturm der Kinder bewältigt und die Wünsche der Kleinen liebevoll umgesetzt. Für Abkühlung hat Iris Enkelin Lisa gesorgt, die den Getränkestand mit einer Freundin zusammen betreute.

Mit unserem kleinen Flohmarktstand konnten Benni, Gerrit und ich den einen oder anderen Taler einnehmen, der dem Vereinshaus zugute kam.

Zum Schluss gab es für jedes Kind noch eine Überraschungstüte mit kleinen Geschenken.

Wir bedanken uns bei allen, die dieses Fest möglich gemacht haben. Wir danken dem Festausschuss, dem Vorstand, den Helfer*innen, die beim Auf- und Abbau geholfen haben, Rüdiger – der kurzerhand seinen Stromanschluss für die Hüpfburg zur Verfügung gestellt hat und den zahlreichen Gästen, die den Tag zu etwas ganz Besonderen gemacht haben. Und wie heißt es so schön? Nach der Party ist vor der Party! In dem Sinne freuen wir uns auf das Fest im kommenden Jahr und sind gespannt, was das Team des Festausschusses dann für uns geplant hat.

Invasive Pflanzen

Hast du schon einmal von invasiven Pflanzen (invasive Neophyten) gehört? Das sind Pflanzen, die nicht in unser örtliches Ökosystem gehören, vom Mensch eingeschleppt wurden und sich nun unkontrolliert verbreiten. Da sie hier keine Fressfeinde haben, kann ihr Bestand nur schwer kontrolliert werden. So verdrängen sie einheimisch Pflanzen, auf die unsere lokale Tierwelt angewiesen ist. Daher ist das es verboten invasive Neophyten in den Garten zu pflanzen.  

Riesenbärenklau ist ein invasiver Neophyt

Mehr zu dem Thema kannst du auf der Internetseite NaturaDB nachlesen.

Natürlich gibt es auch gebietsfremde Pflanzen (Neophyten) die kein Problem für unsere Natur darstellen oder sogar Nahrung für unsere heimischen Insekten und Tiere bieten. Hier geht es nur um jene, die wirklich gefährlich durch ihre Ausbreitung werden und deshalb auf der sogenannten Unionsliste gelandet sind. Pflanzen und Tiere die hier gelistet sind, dürfen nicht in die EU eingeführt, gehalten, gezüchtet, gehandelt, verwendet, getauscht, zur Fortpflanzung gebracht und in die Umwelt freigesetzt werden. Diese Liste findest du hier.

Zusätzlich zur Unionsliste hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine nationale Liste erarbeitet. Sie lässt sich hier herunterladen. Auf dieser finden wir z. B. den Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) der (noch) nicht auf der Unionsliste steht aber bereits sehr große Schäden angerichtet hat.

Leider hat sich der Japanische Staudenknöterich auch in unserer Anlage ausgebreitet. Bei der Gemeinschaftsarbeit wurden in der Kolonie „Jenseits der Straße“ große Teile entfernt und über den Hausmüll entsorgt.

Geimeinschaftsarbeit 14.06.25 Foto von Ivonne Dunkel

Im Merkblatt zur Nutzung von Kleingärten in Hamburg des LGH (Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e. V.) heißt es:

„Invasive Neophyten, d.h. nichtheimische Pflanzen, die sich stark verbreiten, wie z.B. div. Bambusarten, dürfen aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (siehe Präambel zur Gartenordnung) nicht verwendet werden.“

Als Kleingärtner*innen ist es unsere Aufgabe die Natur zu schützen. Es lohnt sich also auf einheimische Pflanzen zu setzen, die unserer Tierwelt als Nahrung dienen.

Schinkenbrotessen 2025

am 29.05.2023 ab 11 Uhr findet das jährliche Schinkenbrotessen im Vereinshaus statt.

Im Preis von 13,00 € sind enthalten: ein Schinken- oder Käsebrot, ein Schnaps und ein Getränk.

Du kannst dich jetzt noch kurzfristig im Vereinshaus beim 1. Vorsitzenden anmelden.