Miteinander

Manchmal kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Gartenfreunden. Das ist ganz normal und darf auch so sein. Allerdings gibt es auch ganz klare Vorgaben für das Miteinander in einem Kleingartenverein. Übergeordnet findet das Bundeskleingartengesetz Anwendung. Als nächstes haben wir die Vorgaben unseres Dachverbandes, dem Landesbund der Gartenfreunde Hamburg e. V., unsere Vereinssatzung und Gartenordnung und zuletzt Beschlüsse die in der Mitgliederversammlung des Vereins getroffen wurden.

Wenn wir uns alle an diese Vorgaben halten, ist ein harmonisches Miteinander gesichert. Doch manchmal weiß man vielleicht einfach gar nicht, was erlaubt ist und was nicht. Dann hilft ein Blick in die Satzung und die Gartenordnung. Ein paar elementare Punkte fasse ich hier einmal zusammen.

Ein Aspekt, der mir insbesondere als Wertermittlerin des Vereins immer wieder auffällt ist, dass es manchmal schon an der Einhaltung des § 2 Absatz 3 der Satzung mangelt. Wörtlich steht dort:

„Dem Mitglied (Kleingärtner) wird der Garten zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung (kleingärtnerische
Nutzung) überlassen.“

Das heißt im Klartext, die Parzelle ist kein Hobbyraum, keine Partyhöhle, kein Wohnungsersatz und auch kein Garten, in dem du 2 mal im Jahr grillst , ihn ansonsten aber nicht weiter beachtest. Möchtest du nun nicht jedes Jahr Gemüse anbauen, hast du auch die Möglichkeit Beerensträucher und Obstgehölze zu setzen und so deinen Teil zum Kleingartenwesen beizutragen.

Ein weiterer wichtiger Punkt für ein freundliches Miteinander ist Rücksichtnahme. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist tatsächlich aber sogar in der Gartenordnung unter Nr. 4 festgehalten.

„Jedes Mitglied ist verpflichtet, Ruhe, Frieden und Ordnung zu halten und alles zu unterlassen, was zu Unzuträglichkeiten führt und dem Gemeinschaftsleben zuwiderläuft. Es ist für das Verhalten seiner Besucher verantwortlich. Die rechtlichen Regelungen zur Bekämpfung gesundheitsgefährdenden Lärms sind einzuhalten. Geräusche spielender Kinder sind kein Lärm in diesem Sinne.“

Natürlich darfst du deinen Geburtstag im Garten feiern. Eine Party an jedem Wochenende ist jedoch nicht ok. Sprich vorher mit deinen Nachbarn, mach die Musik nicht zu laut und spätestens um 21 Uhr aus. Lade deine Nachbarn doch vielleicht auch einfach auf ein Getränk ein. Zusammen feiert es sich gleich noch einmal schöner.

Und klar fallen laute Arbeiten im Garten an. Rasenmähen, Grünschnitt häckseln, das Gartenhaus abschleifen usw. Jedoch soll sich der Lärm auf Arbeiten beschränken, die unmittelbar mit deinem Garten zu tun haben und darf nicht in den Zeiten von 13 – 15 Uhr und von 20 – 7 Uhr stattfinden. Sonntags darfst du überhaupt keinen Lärm machen. Bist du hobbymäßiger Möbelbauer, musst du hämmern, sägen, schleifen an eine anderen Ort verlegen.

Kinder sind die Gärtner von morgen und können bereits viel über Flora und Fauna lernen. Sie sind Teil unserer Gemeinschaft und ihr Spiel stellt niemals Lärm dar.

Sprecht miteinander, helft einander, nehmt Rücksicht aufeinander.

Protokoll Jahreshauptversammlung 2023

Für alle Mitglieder, die es nicht zur Jahreshauptversammlung geschafft haben, kommt hier eine Zusammenfassung des Protokolls.

Es waren 48 stimmberechtigte Mitglieder anwesend. Es wurde ein Antrag von einem Mitglied eingereicht. Die Versammlung wurde aufgezeichnet, um das spätere Protokoll zu erstellen. Nach Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den ersten Vorsitzenden Harald von Heimburg, wurden die verstorbenen und die langjährigen Mitglieder geehrt.

Als nächstes folgte der Geschäftsbericht über das Jahr 2022. Es sprach der erste Vorsitzende Harald von Heimburg.

  • Im Geschäftsjahr 2022 fanden insgesamt 17 Pächterwechsel statt, davon ein leerstehender Garten. 7 Parzellen davon waren stark verwildert und sanierungsbedürftig.
  • 2022 wurde 2 x die Sicherheitsleistung nach Pächterwechsel gegen offene Beiträge (Pacht und Strom) aufgerechnet um Einnahmeverluste auszugleichen.
  • Die Anzahl der Förder- und Partnermitgliedschaften ist trotz der Wechsel konstant geblieben.
  • Zum Jahreswechsel hatten wir 8 freie Gärten, davon 2 ohne Lauben.
  • Bei 2 Gärten wurde nach dem Tod des Pächters von den Angehörigen das Erbe ausgeschlagen, d.h. der Verein ist in diesen Fällen für die Räumung, Instandsetzung und Weiterverpachtung zuständig.
  • Es häufen sich Fälle bei denen Pächter altersbedingt den Garten nicht mehr bewirtschaften können und z.T. nicht mehr voll geschäftsfähig sind. Sie werden dann von einem amtlichen Betreuer vertreten. Diese Gärten werden von den Betreuern meist aufgrund finanzieller Schwierigkeiten der Pächter wg. Altersarmut fristlos gekündigt; Die Zahlung (auch beiZahlungsrückstand) wird eingestellt. Die Gärten – meist in schlechtem Zustand – werden dem Verein übergeben und sind so kaum weiter zuverpachten.
  • Bei 11 Gärten waren die Pächter (auch per Melderegisterauskunft) nicht postalisch erreichbar.
  • Pachtrückstände einzuklagen ist Aussichtslos bei den verwaisten Gärten von ehemaligen Pächtern mit Privatinsolvenz, eidesstattlichen Versicherungen und Pfändungsschutzkonten; hier handelt es sich um uneinbringbare Schulden die abgeschrieben wurden. Zum Teil wird eine Pachtbefreiung beim Landesbund beantragt. Diese Gärten wurden bis zur Verpachtung in Gemeinschaftsarbeit gepflegt.
  • An Versicherungsfällen lagen 2022 für die Lauben 6 gemeldete Einbrüche, 1 Brandstiftung und 1 Vandalismusschaden vor. Die Schäden wurden von der Basler Versicherung nach Versicherungshöhe gedeckt.
  • Es gab vereinzelt illegale „Fremdnutzung“ in den verwilderten Gärten und Lauben zwecks Schlafplatzsuche von Obdachlosen. Die Anzeigen wg. Einbruch, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Stromdiebstahl und Vandalismus wurden durchweg von der Staatsanwaltschaft mangels „öffenlichem Interesse“ eingestellt, d. h. wir mussten selber aktiv werden. Die betroffenen Gärten wurden durch Rodung der Gehölze einsichtbar gemacht und die Lauben wurden von Vereinsmitgliedern durch Verschraubungen gesichert. Es kam dennoch zu Wiederholungstaten.
  • Bei Feststellung von unbekannten Personen in den Parzellen bitte selbst sofort die Polizei anrufen – 110 wählen – die Vereinsnummer 454 und die Kolonie und Gartennummer durchgeben. Wegen möglicher Gefährdung durch die Täter bitte nicht alleine aktiv werden. Der Polizei liegt eine neue Liste mit den Namen der Pächter vor.

2022 wurden eine Reihe von Nachbesserungen im Verein ausgeführt:

  • Der Schrotthändler kam 2022 1 x zur Entsorgung von Altmetall hinter dem Entsorgungshaus.
    Bedauerlicherweise wurde hier 2022 von einigen Pächtern ganzjährig illegal Sperrmüll entsorgt. Bei Nachweis der Vermüllung wird Anzeige erstattet.
  • 60 Schäden an den Wasserleitungen wurden 2022 von den Wasserwarten behoben (Kügelhähne, Leitungsschäden).
  • Der extrem hohe Wasserschwund wurde in den Kolonien 3-6 festgestelit. Die Ursache wurde durch eine Fremdfirma per spezieller Leckageortung ermittelt. 2 große Leckagen in den Kolonien 4 und 6 wurden durch die Wasserwarte behoben. Die Zuleitung zum Nachbarverein Höpen wurde außer Betrieb genommen und wird auch in Zukunft stillgelegt bleiben.
  • Der Ziehwagen musste repariert werden.
  • 2022 wurde ein neuer Freischneider angeschafft.
  • Der vereinseigene Rasenmäher wurde repariert.
  • Eine Reparatur wg. Frostschaden an der Schüttstelle im Entsorgungshaus wurde voneinem Vorstandsmitglied durchgeführt.
  • Die Schlösser zur Schließung der Pfosten am Raakmoorgraben wurden 2022 entwendet. Beide Schlösser wurden ersetzt.
  • Für das Büro wurde 2022 ein neuer Laserdrucker und 2 Desktop-Rechner angeschaft.
  • Seit der Umstellung auf digitale |P-Telefonie 2019 gibt es regelmäßig Störungen beim Anrufempfang. Telefonisch waren wir zeitweise über das Festnetz nicht erreichbar. Die EDV muss auch in Zukunft für die digitale Kommunikation weiter aufgerüstet bzw. aktualisiert werden.
  • 1 neue Schmutzwasserpumpe zur Leerung der Wasserschächte mussten 2022 gekauft werden.
  • Es wurden weiterhin die generalüberholtengeeichten Stromzähler wg. dem vorgeschriebenen Turnuswechsel fortgesetzt eingebaut.
  • Wegen Gefährdung durch Baumschäden wurde zur Beseitigung die Baumschutzbehörde informiert. 2022 sind 8 Bäume in den Gärten und den Grünstreifen in der Anlage durch Sturm und Nässe umgekippt bzw. entwurzelt worden. Die Schäden wurden der Stadt und z. T. auch der Versicherung gemeldet. Beseitigt wurden die Schäden vom Fachamt des öffentlichen Raums, von Mitgliedern des Vereins und von einer Fachfirma.
  • Die durchschnittliche Beteiligung an der Geimeinschaftsarbeit lag 2022 pro Termin bei ca. 20 Gartenfreunden.
  • Für die Holz- und Grünschnittentsorgung wurden im Oktober 2022 Container auf den Parkplätzen Gehlengraben, Am Schulwald und Rodenkampsweg aufgestellt.
  • Leider wurden 2 der 5 Container nur zur Hälfte befüllt, d.h. die m‘ Füllkapazität wird in diesem Jahr reduziert oder ein Container weniger bestellt.

Diese Vereinsveranstaltungen haben 2022 stattgefunden:

  • „Die Ehrungsveranstaltung für langjährige Mitglieder“
  • Das traditionelle Schinkenbrotessen an Himmelfahrt.
  • Ein Helferessen
  • 5 Vereinsfeste wurden organisiert – Tanz in den Mai, Kindersommerfest, Herbstfest, Weihnachts- und Silvesterfeier..

Zum Besuch im Vereinshaus 2022:

  • Vermietungen konnten ab Jahresmitte wieder stattfinden. Stornierte aber bereits zur Coronazeit bezahlte Veranstaltungen wurden nachträglich durchgeführt.
    Der Vereinshausbesuch durch Mitglieder lässt weiter zuwünschen übrig.
  • Die Besuchsfrequenz liegt pro Öffnungszeit durchschnittlich bei ca. 8-10Personen.
  • Ausgelegte Infoblätter und Rundschreiben wurden von unseren Mitgliedern kaum abgeholt.
    Als Service wird in Zukunft zusätzlich ein EDV NEWSLETTER herausgegeben.
  • Der Ausnahmezustand während der Pandemie (ab März 2020) hat auch unseren Verein stark beeinträchtigt!

Weiteres:

  • Die Satzung, Gartenordnung und Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag werden von vielen Mitgliedern ignoriert. Ruhezeiten wurden nicht eingehalten, Kontakte zu Gartennachbarn fanden kaum stat. Gemeinschaftarbeit wurde nicht von allen geleistet. Zahlungstermine wurden nur verspätet nach Abmahnungen eingehalten. Gärten werden ohne Kenntnis des Vorstands weiter verkauft. Anbauten in illegaler Übergröße wurden errichtet. lllegale Sportgeräte wir Trampoline und Swimmingpools wurden reihenweise aufgebaut. Hygienebestimmungen wurden bei Treffen in den Gärten nicht eingehalten. Essenreste nach Grillpartys blieben mehrere Tage liegen. Werden die Mißstände freundlich angesprochern gibt es agresssive Reaktionen.
  • Es gab 2022 mindestens 15 Mitglieder, die uns nach einem Wohnungswechsel die neue Anschrift nicht mitgeteilt haben. Beim Rufnummernwechsel können viele Mitglieder, z.B. bei Einbrüchen oder sonstigen Schäden nicht kurzfristig benachrichtigt werden. Nichterreichbarkeit oder fehlende Kontaktadressen sind ein Kündigungsqrund.
  • Die Zahlungsmoral (Pacht) hat sich 2022 geringfügig verbessert. Mahnungen, Vorladungen und Kündigungsverfahren mussten eingeleitet werden. 2022 wurden nach schriftlichen Mahnungen 21 Vorladungen zur Vorstandssitzung wg. Nichtzahlung der Pacht und wg. Nachbarschaftsstreitigkeiten 2. Abmahnungen durchgeführt. Es wurden 4 Kündigungen wg. Nichtzahlung ausgesprochen und ohne Widerspruch akzeptiert.
  • Eine Planung zur strukturellen Verbessserung der Gartenanlage(Reparaturen/AusbesserungenoderErneuerungenderWege, Wasserleitungen, Drainagen) war 2022 faktisch unmöglich.
  • Die Altlasten – d.h. uneinbringlichen Schulden wurden erneut wie im Vorjahr in der Buchführung abgeschrieben um das Vereinsvermögen realistisch darzustellen. Der Rest zahlt in Raten. Einige davon haben dies leider wieder nicht mit den Vorstand abgesprochen.
  • Einige Pächter lesen anscheinend die Hinweise nicht welche Bankverbindung benutzt werden muss. Die Zahlung von Jahresrechnung und Strom in einer Summe auf das falsche Konto (Strom auf das Vereinskonto – Jahresrecnung auf das Konto der Lichtgemeinschaft) kompliziert erheblich die Buchführung.
  • Ratenzahlungen sind im Falle einer Notlage vorgesehen und müssen jedes Jahr neu vereinbart werden. Warum werden nicht ungefähr 30,00 € mtl. im Voraus per Dauerauftrag bezahlt. Die Pacht für den Garten beträgt pro Tag ca. 1.20 €. Das ist auch sozial vertretbar.
  • Die 15,00 € Mahngebühr (lt. Mitgliederbeschluß) entstehen durch den enormen Mehraufwand, den der Vorstand zu leisten hat – tgl. Kontoauszüge holen und sichten, Mehrfachbuchungen und mtl. Überprüfung des Zahlungsstands, Porto für Einschreiben, Anwalts- bzw. Gerichtskosten bei Mahnbescheiden,die der Verei verauslagen muss usw. Dazu ist zu bemerken – Pacht und Stromverbrauch sind eine Bringschuld. Bei Unklarheiten mit der Rechnung oder Bitten um Ratenzahlungen bitten wir um schriftliche Benachrichtigung vor dem Fälligkeitsdatum.
  • Wer nicht mindestens die Hälfte der Jahresrechnung zum 15. Februar bezahlt hat erhält keine Wasserzufuhr, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Die andere Hälfte kann dann in max. 2 – 3 Raten per Dauerauftrag mit Nachweis bezahlt werden. Hierbei entstehen aber 15,00 € Mahngebühr.
  • Ähnlich verhält es sich mit der Stromrechnung. Es muss der Betrag zumindest für den Verbrauch des Vorjahres eingegangen sein, ansonsten wird die Stromzufuhr unterbrochen (6 Monate Vorausleistung hat der Verein dann bereits an den Stromanbieter gezahlt).
  • Die Stromzählerablesung sollten 2022 bis Ende Juli erfolgen. Bis zum Jahresende erreichen uns nach Abmahnungen die restichen Zählerstände.
  • Ein besonderes Ärgernis stellte 2022 die illegale Müllentsorgung von Fremden dar.
  • Schwer zu Bemängeln ist das Verhalten der Gartenpächter, die Ihren Hausmüll, Gartengeräte, Sperrmüll, Verpackungsmaterial, Teppiche und Schrott neben die Container werfen. In 2022 kam es in vielen Wochen zu Müllbergen neben den Restmüllgefäßen an allen Standorten mit Mengen zwischen 10 cbm bis 20 cbm. Nach schriftlichen Beschwerden mit Beweisfotos und Mahnungen durch die Stadtreinigung, sowie von Spaziergängern und Anwohnern über die Umweltverschmutzung und damit verbundenem Rattenbefall verursacht ausgerechnet durch Kleingärtner wurde dem Verein angedroht, dass die zusätzliche Entsorgung erhebliche Mehrkosten verursacht. Außerdem mussten zusätzliche Müllcontainer bestellt werden. Die Müllberge wurden trotzdem nicht weniger. Die Stadtreinigung hat die Entsorgung z. T. über Wochen verweigert und zwei Restmüllgefäße wieder eingezogen. Es wurden mit der Stadtreinigung schriftlich und telefonisch ca. 20 Gespräche über den Zustand der Stellplätze kommuniziert. Die Einlagerung der Müllgefäße ab Oktober und das Aufstellen im April hat 2023 nicht nach Absprache funktioniert. Es fehlten Gefäße an einigen Standorten. Unser Gartenfreund und Imker Otto Vollertsen hat an mehreren Terminen mit seinem Transporter und einigen Fahrten zum Recyclinghof für Abhilfe gesorgt. Alle Gartenfreunde werden aufgefordert verantwortungsbewusst ihren Müll zu entsorgen und ggf. bei überfüllten Gefäßen den Müll mit nach Hause zu nehmen. Sperrmüll und sonstige Geräte müssen beim Recyclinghof abgegeben werden. Bei Nichteinhaltung entstehen höhere Kosten für Entsorgung in der Jahresrechnung.

Gemeinschaftsleistungen:

  • Die Bereitschaft ist weiter gesunken freiwillig, ehrenamtlich auch mal außerhalb der Gemeinschaftsarbeit Gemeinschaftleistungen zu erbringen. Zusammenhalt und Gemeinsamkeit die einen Verein ausmachen sind verloren gegangen. Anonymität und Isolation im eigenen Garten findet statt. Eine stabile ist Vereinsgemeinschaft nicht mehr erkennbar.
  • Von den 340 Mitgliedern sind nur ca. 5% bereit notwendige Ämter und übernehmen. Dasist zuwenig! Arbeitenzu
  • Das Durchschnittsalter der aktiven Mitglieder liegt immer noch bei 60 Jahren. Die neuen und jüngeren Gartenfreunde müssen sich verstärkt engagieren. Jedes Gartenmitglied ist aufgefordert seine Fähigkeiten einzubringen.
  • Der Vorstand kann das nur organisieren und delegieren, denn der ist mitTätigkeiten voll ausgelastet und muss mit gutem Willen ieles anderen improvisieren.
  • lch (erster Vorsitzender Harald von Heimburg) möchte mal nebenbei erwähnen, dass ich in den letzten 17 Jahren immer noch 7 Tage die Woche für den Verein incl. Kantine tätig war. lch habe für den Verein ca. 300 Einkaufsfahrten (durchschnittliche Zeit jeweils mindestens 2 Stunden) erledigt. Vereinssitzungen, Delegiertensitzungen, Anwaltstbesuche und Behördentermine mit eingerechnet komme ich immer noch auf ca. 2000 Std im Jahr.
  • Beschämend finde ich den Umstand, dass alle freiwilligen Ehrenamtlichen für ihren Einsatz nur vereinzelt ein anerkennendes Lob erhalten und dass wir in den meisten Fällen als verpflichtete Dienstleister betrachtet werden, die sofort für die Gartenfreunde jegliche Arbeiten auszuführen haben. Eine funktionierende Wasser- und Stromversorgung, sowie Abfallentsorgung wird zu meist von einigen Oberschlauen „Besserwissern“ eingefordert, die keinerlei gemeinnützige Leistung für den Verein erbringen.

Es müssen folgende ehrenamtliche Positionen neu gewählt / besetzt werden.

  • Die wichtigste Personalie ist die zwingende Besetzung von 2 Wertermittlern. Weiterhin 2 Wasserwarte und / oder Helfer und 1 WEB-Gestalter für den neuen NEWSLETTER.
  • Für alle weiteren Posten werden Ifd. zur Ergänzung Nachfolger gesucht, ohne die der reibungslose Ablauf der Vereinsverwaltung icht garantiert ist.

Zum Abschluss möchte ich mich beiallen Vorstandsmitgliedern,den Wertermittlern, der Revisorin, den Strom-, Wasser- und Kolonieobleuten und den Gartenfreunden, die durch ihre Arbeitskraft den Verein unterstützt haben, herzlich bedanken.

Es ging weiter mit dem Kassenbericht, ebenfalls vorgetragen durch den ersten Vorsitzenden. Dieser kann im Detail im Vereinshaus eingesehen werden.

  • Es ist dem durch Krankheit und sonstige Umstände reduzierten, z.T. kommissarisch eingesetzten geschäftsführenden Vorstand gelungen ohne Kredite auszukommen (allerdings durch zeitlich erheblichen Mehraufwand) und dennoch eine erfreuliche positive Bilanz zu bewirken. Ich bin stolz auf den Gesamtvorstand und bedanke mich herzlich bei den Mitwirkenden.
  • Die Arbeit des Kassierers beschränkt sich weiterhin auf vorbereitende Tätigkeit für die externe Buchführung, sowie das Mahnwesen. Unseres Buchführung wird verantwortlich von der Firma Andrea Räthel-Buchführungsservice professionell getätigt.
  • Der Betrag/Saldo am Jahresende resultierte aus den uneinbringlichen Forderungen der letzten Jahre, dem Verlust von Zinseinnahmen auf den Konten, erhöhte Kontoführungsgebühren und die Kostensteigerung bei Stadtreinigung (Müllabfuhr und Grünschnittentsorgung/Container) und HH-Wasser, sowie Materialkosten für Leitungsreparaturen und Fremdleistungen bei der Schadenortung. Durch die Erhöhung des Mitgliedbeitrages, Zahlung/Tilgung von Verbindlichkeiten der Mitglieder und Verpachtung leerstehender Gärten schreibt der Verein aber weiterhin schwarze Zahlen.
  • Da die Kantine der steuerschädiche Teil ist, darf der Verein den Verlust der Kantine nicht ausgleichen um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden. Die Kantine wird immer noch zu wenig besucht. Kostensteigerungen Energie (Gas, Strom, Wasser), Entsorgung, Reparaturen, Reinigung, Aufwandsentschädigungen etc. führt zu Verlusten.
  • Der Einnahmeverlust resultiert vorwiegend aus fehlender Vermietung des Vereinshauses in 2022. Der Ausgleich wird 2023 durch die 15,00 € Umlage, eine geringfügige Steuererstattung von ca. 300,00 € und eine sich abzeichnende Steigerung der Vermietungsfrequenz gedeckt.
  • Das Vermögen besteht aus Vereinskonto, Kantinenkonto, Sparbuch, Treuhandkonto und Barkassen (Kantine, Verein). Das Vereinsvermögen hat sich stabilisiert.
  • Pachteinnahmeverlusten (Verbindlichkeiten von Migliedern) wird seit 2018 vorgebeugt durch Zahlung einer zinslosen Sicherheitsleistung bei Pächterwechsel in Höhe von 1000,00 €.
  • Die noch offenen Posten werden dem Sparbuch wieder als Rücklageerhöhung zugeführt.
  • Die externen Buchführungskosten von ca. 2.800,00 € machen eine Beibehaltung der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten von 15,00 € erforderlich.

Im Anschluss kam der Bericht der Revision.

  • Die Revision Verein, Kantine und Lichtgemeinschaft für 2022 fand am 28.04.2023 statt. Anwesend war die Revisorin Nicole Glover, für den Verein der 1. Vorsitzende Dr. Harald v. Heimburg und für den Buchführungsservice Andrea Räthel.
  • Nicole Glover verliest eine kurze Stellungnahme der Revision: Protokoll über die durch geführten Revisionen der Vereinskasse, sowie der Stromkasse, für das Rechnungsjahr 2022 für den eingetragenen Verein Gartenfreunde Kortenkamp. Aufgrund der Ergebnisse, der am 28.04.2023 erfolgten Revision der Vereins- und der Stromkasse, bitte ich als Revisorin darum, dass der folgende Text in das Protokoll der Jahreshauptversammlung 07.05.2023 unter TOP6 aufgenommen wird. lch, die Revisorin der Gartenfreunde Kortenkamp e. V. Nicole Glover habe festgestellt, dass das Kassen- und Rechnungswesen der Vereins- und Stromkasse für das Abrechnungsjahr 2022 übersichtlich und ordnungsgemäß geführt wurde und keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden sind.

Unter TOP 10 wurden die Anträge der Mitglieder abgehandelt.

  • Bis zum 01. Mai 2023 ist ein Antrag eingegangen.
  • lch, die Gartenfreundin Nicole Glover beantrage die Abstimmung über die Einführung eines Heckenzwangsschnitts. Ist ein Pächter seiner Verpflichtungnicht nachgekommen, die Hecke seiner Parzelle auf die Vorgegebene Höhe von 1,10m zu küzen, ist der Verein berechtigt die Hecke selbstständig auf diese Höhe zu kürzen. Der Pächter ist für die Entsorgung des Grünschnittes verantwortlich und trägt die Kosten, die dem Verein durch diese Maßnahme entstehen.
  • Abstimmung über den Antrag ergab: 43 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen. Damit wurde der Antrag mehrheitlich angenommen.

Es folgten weitere Abstimmungen, die wir jedes Jahr durchführen müssen.

  • Beschlussfassung zur Änderung der Umlage für das Vereinshaus für ein weiteresJ ahr (15,00 €). Den Stand habe ich im Geschäftsbericht vorgetragen. Abstimmung einstimmig dafür.
  • Umlage Rücklage für Sanierung/Reparaturen an den Wasserleitungen (Umlage 10,00 €, Rücklage 20,00 €). Abstimmung einstimmig dafür.
  • Externe Buchführung durch den Buchführungsservice Andrea Räthel (Umlage 15,00 € Verein + Lichtgemeinschaft). Notwendigkeit wurde vorgetragen. Abstimmung einstimmig dafür.

Unter Sonstiges wurden folgende Punkte besprochen.

  • Vereinsaktivitäten: In diesem Jahr ist beabsichtigt die in den letzten 3 Jahren verschobenen Aktivitäten durchzuführen. Die Vereins-EDV soll weiterhin auf den neuesten Stand der digitalen Kommunikation gebracht werden (Ausstattung: Router, Tel.-Anlage). Newsletter Aktualisierung für Vereinsnachrichten- GMA Termine, Landesbund-Infos …, Online-Schulungen, Wichtige Termine (z.B. Stromzählerablesung…). Rundschreiben, Festlichkeiten wie z.B. Kinderfest – Voraussetzung ehrenamtliche Postenübernahme. Das Vereinshaus soll gestrichen werden. Die Wasserschächte sind z.T. marode – müssen neu gemauert und verputzt werden. Die Wasserleitungen bzw. Anschlüsse müssen altersbedingt repariert und die Schieber müssen erneuert, d.h. ausgetauscht werden.
  • Veranstaltungen: Bitte beachtet die Schaukästen, den Newsletter und die Auslagen im Vereinshaus – es gibt feste Termine für geplante Veranstaltungen die einen Besuch lohnen:
    – 18. Mai 2023 – Himmelfahrt/Vatertag – Schinkenbrotessen
    – 04. Juni 2023 – Ehrung der langjährigen Mitglieder
    – 01. Juli 2023 – Kinder- und Sommerfest mit Flohmarkt
    – 28. Oktober 2023 – Halloween/Herbstfest
    – 17. November 2023 – Helferessen
    – 16.Dezember 2023 – Weihnachtsfeier
    – 31. Dezember 2023 – Silvesterfeier

Um 11 Uhr schlißt der erste Vorsitzende die Jahreshauptversammlung 2023.

Sommerfest

Am Samstag den 01.07.2023 findet ab 13 Uhr das Sommerfest unseres Vereins auf der großen Wiese statt. An diesem Tag stehen unsere Kinder im Mittelpunkt. Für sie sind diverse Spiele, Speisen und Getränke kostenlos.

Damit das Fest wie geplant stattfinden kann, suchen wir dringend freiwillige Helfer, die beim Auf- bzw. Abbau helfen und die Stände betreuen. Jede helfende Hand ist wichtig, um den Kindern ein unvergessliches Erlebnis zu ermöglichen.

Wir nehmen aber auch gern Spenden wie Kuchen, Kekse, Salate, Würstchen etc. entgegen.

Bitte meldet euch bei Birgit unter 0177 479 23 26.

Euch und Eure Kinder könnt Ihr bis zum 16.06.2023 im Vereinshaus anmelden. So können wir die Feier besser planen.

Sommerfest

Gemeinschaftarbeit

Unser Gartenverein hat Gemeinschaftsflächen, z. B. die Wege, Wiesen und Wildflächen und natürlich das Vereinshaus. All diese Flächen müssen instand gehalten werden. Damit dies möglich ist, gibt es die Gemeinschaftsarbeit, zu der jedes Mitglied des Vereins nach § 4 Absatz 3 a der Satzung verpflichtet ist. Kommt jemand dieser Verpflichtung nicht nach, muss ein Ersatzbetrag an den Verein gezahlt werden. Zur Zeit beläuft sich dieser Betrag auf 10,00 € pro nicht geleisteter Arbeitsstunde. Da jedes Mitglied zu 2 x 3 Stunden Gemeinschaftsarbeit verpflichtet ist, kann somit ein Ersatzbetrag von bis zu 60,00 € im Jahr fällig werden.

Leider beteiligen sich viel zu wenige Mitglieder an der Gemeinschaftsarbeit. Dabei ist die Zusammenarbeit aller Vereinsmitglieder so wichtig, um die Gartenanlagen zu pflegen und zu erhalten. Eine gepflegte Gartenanlage ist Voraussetzung dafür, dass ein Anspruch auf Förderung des Vereins durch öffentliche Mittel gerechtfertigt ist. Wird diese Förderung gestrichen, verlieren wir alle im schlimmsten Fall unsere Gärten. Daher ist es so wichtig, dass sich jedes Mitglied nach Kräften beteiligt. Auch wenn das Wetter nicht einladend ist oder das frühe Aufstehen am Wochenende nervt.

Hierzu sei auch der Landesbund zitiert: „Dem (der Gemeinschaftsarbeit) steht auch nicht eine mögliche körperliche Behinderung oder fortgeschrittenes Alter entgegen, wenn der entsprechende Gartenfreund noch in der Lage ist, Arbeiten in seinem eigenen Garten persönlich auszuführen und ihm leichtere Gemeinschaftsarbeiten aufgetragen werden.“ (Merkblatt Gemeinschaftsarbeit)

Alle Termine findet Ihr im Schaukasten und rechts auf der Internetseite im Klappmenü.

Gemeinschaft

Heckenschnitt

Der Heckenschnitt ist ein Mysterium. Wann, wie und warum? Diesen Fragen gehen wir auf den Grund.

Vom 01. März bis zum 30. September dürfen wir Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht stark beschneiden oder auf den Stock setzen (also ganz unten abschneiden) und schon gar nicht ganz entfernen, weil sie in dieser Zeit den Vögeln als Nistplätze dienen. Was wir aber sehr wohl dürfen und auch müssen, ist den sogenannte Form- und Pflegeschnitt durchzuführen (vgl. § 39 Absatz 2 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz).

Der Form- und Pflegeschnitt dient der Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen. Er wird 2 mal im Jahr durchgeführt. Einmal im Sommer ab dem 24. Juni und dann noch einmal im Herbst. Die Art und Form bestimmt der Vorstand. Die Maximalhöhe von 1,10 m ist vom Landesbund vorgegeben und muss eingehalten werden.

Aber warum 1,10 m? Diese magische Grenze hat 2 Gründe. Zum einen soll das Verkahlen der unteren Zweigpartien verhindert werden, damit Vögel und Insekten darin nisten können. Dafür sorgt ebenfalls ein konischer Schnitt. Das heißt, unten soll die Hecke breiter sein als oben. Und zum anderen sind Kleingartenanlagen Grünflächen, die der Allgemeinheit zugänglich sind. Die Gärten sollen von außen einsehbar sein, um Spaziergängern eine Anteilnahme an deren Schönheit zu gewähren. Das ist eine der Voraussetzungen, damit uns die Stadt Hamburg das Pachtland für unsere Kleingartenanlagen so günstig zur Verfügung stellt.

Es gibt noch einen dritten, sehr logischen Grund. Wer seinen Garten einsehbar hält, schützt sich besser vor Einbrüchen. Diese beobachten wir vor allem in den uneinsehbaren und verwilderten Gärten.

Schinkenbrotessen

am 18.05.2023 ab 11 Uhr findet das jährliche Schinkenbrotessen im Vereinshaus statt.

im Preis von 10,00 € sind enthalten: ein Schinken- oder Käsebrot, ein Schnaps und ein Getränk.

Mitglieder und Gäste können sich bis zum 07.05.2023 im Vereinshaus anmelden.

Jahreshauptversammlung 2023

Sonntag 07.05.2023 um 10 Uhr im Vereinshaus der Gartenfreunde Kortenkamp e. V. -454-

Liebe(r) Gartenfreund(in),

Gemäß §6 der Vereinssatzung wird die JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG am Sonntag, dem 07. Mai 2023 um 10.00 Uhr, im Vereinshaus der Gartenfreunde Kortenkamp e.V. – 454 – einberufen.


Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine geschlossene Veranstaltung handelt, zu der nur Mitglieder Zutritt haben.

Tagesordnung:

TOP 1 Begrüßung der Mitglieder und Eröffnung der Versammlung

TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung

TOP 3 Ehrung der verstorbenen Mitglieder

TOP 4 Ehrung der langjährigen Mitglieder

TOP 5 Geschäftsbericht für das Jahr 2022 mit Aussprache

TOP 6 Kassenbericht für das Jahr 2022 mit Aussprache

TOP 7 Bericht der Lichtgemeinschaft für das Jahr 2022 mit Aussprache

TOP 8 Bericht der Revisorin für das Jahr 2022

TOP 9 Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2022

TOP 10 Anträge (diese sind bis zum 01. Mai 2023 schriftlich einzureichen und persönlich auf der Jahreshauptversammlung vorzutragen) Anonyme Anträge werden nicht zur Kenntnis genommen!

TOP 11 Abstimmung über eingereicht Anträge

TOP 12 Verschiedenes:

Beschlussfassung Umlagen für: Wasser/Leitungsreparaturen/Sanierung, Vereinshaus,

externe Buchführung und Verwaltungskosten Lichtgemeinschaft für 1 weiteres Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Harald von Heimburg

(1. Vorsitzender)

Ehrenamt im Verein

Wir sind ein eingetragener Verein. Aber was bedeutet das überhaupt? Alle Ämter in unserem Verein werden ehrenamtlich, also ohne Bezahlung, ausgeübt. Wer sich für den Verein engagiert, tut dies freiwillig und unentgeltlich um den Verein zu erhalten. Ohne diese Ehrenämter gäbe es unseren Verein nicht und wir alle hätten keinen Garten zur Erholung und Erzeugung von Obst und Gemüse. Denn nur dieser eingetragene Verein ermöglicht es uns, die von der Stadt zur Verfügung gestellte Fläche zu verwalten und kostengünstig zu verpachten.

Welche Ämter gibt es?

Zunächst haben wir den Vorstand. Dieser besteht aus dem oder der ersten Vorsitzenden, dem oder der Schriftführer/in und dem oder der Kassierer/in. Den Vorstand können wir um eine(n) zweite(n) Vorsitzende(n) und drei Beisitzer/innen erweitern. Einer von den Beisitzenden soll auch noch Fachberater/in sein.

Diesen Vorstand haben wir im Jahr 2022 für die kommenden 3 Jahre in der Jahreshauptversammlung durch die Mitgliederversammlung gewählt. Ohne ihn geht gar nichts.

Dann gibt es da noch die Obleute, die in den einzelnen Kolonien unseres 260 Parzellen großen Vereins für Ordnung sorgen. Sie sind weisungsbefugt. Das heißt, sie sagen was erlaubt ist und was nicht.

Als nächstes haben wir die Wertermittlungskommission. Sie bewerten deinen Garten und legen den Preis fest, den du dafür bekommst, wenn du deinen Garten aufgeben möchtest. Die Kommission besteht aus drei Mitgliedern, die alle regelmäßige Schulungen besuchen um den Wert der Baulichkeiten, der Anlage und der Anpflanzung in deinem Garten richtig berechnen zu können.

Auch der Fachberater oder die Fachberaterin nimmt regelmäßig an Fortbildungen, Kursen und Vorträgen des LGH (Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e. V.) teil. Er unterstützt euch bei der Ausgestaltung eurer Parzellen.

War das schon alles?

Tatsächlich haben wir noch eine Vielzahl weiter Ämter.

Die Revisoren kontrollieren 2 mal im Jahr die Bücher und die Kasse des Vereins.

Die Wasserwarte stellen das Wasser im Frühjahr an, führen Reparaturen an den Hauptleitungen durch und stellen das Wasser im Herbst wieder ab.

Die Lichtgemeinschaft sorgt dafür, dass ihr Strom auf euren Parzellen habt. Ohne sie gäbe es kein kaltes Bier, kein Rasenmähen mit dem Elektromäher und kein Laden eurer Handys.

Der Festtagsausschuss organisiert unsere vereinsinternen Feierlichkeiten, wie z. B. das Kinderfest.

Der Gerätewart oder die Gerätewartin hält unsere vereinseigenen Geräte in Schuss und verleiht diese an unsere Mitglieder.

Einige dieser Ehrenämter müssen immer mal wieder neu besetzt werden. Aktuelle offene Stellen schreiben wir hier aus. Falls Du Dich für eines der Ämter interessierst, sprich bitte den Vorsitzenden im Vereinshaus an oder schreibe eine Nachricht an kgv454@gartenfreunde-hh.de.

Offene Ehrenämter

Revisor/in

Voraussetzungen: Du kennst Dich zumindest etwas mit Buchführung aus und hast 2 mal im Jahr Zeit Dich mit dem 1. Vorsitzenden, der Kassiererin und dem zweiten Revisor zu treffen um Stichprobenartig die Kasse und Bücher des Vereins zu überprüfen. Außerdem solltest du an der Revisorenschulung des LGH teilgenommen haben.

Wertermittler/in

Voraussetzungen: Du hast an 2 Tagen in der Woche von Montag bis Freitag vormittags ab 9:30 Uhr für 2-3 Stunden Zeit. Du besuchst die Wertermittlungsschulung des LGH, welche ca. 6-8 Stunden dauert. Du arbeitest gern im Team und kannst unterschiedliche Meinungen zulassen.

Festtagsausschuss

Vorraussetzungen: Du hast Spaß an der Organisation von Festen für den Verein (z. B. Kinderfest, Weihnachtsfeier etc.) und kannst dich gut in ein Team aus verschiedensten Menschen einbringen. Du solltest auch hier den zeitlichen Aspekt nicht unterschätzen.

Wasserwart/in

Vorraussetzungen: Du drehst das Wasser im Frühjahr nach den letzten Frösten an und stellst es im Herbst vor den ersten Frösten ab. Wie das genau geht, zeigt Dir ein erfahrener Wasserwart aus dem Verein. Du solltest keine Angst vor dunklen Schächten haben und Du kannst kleine Reparaturen an den Wasserleitungen vornehmen.