Hier möchte ich dir einmal die Stromabrechnung für 2025 erläutern. Durch das neu Verwaltungssystem sieht die Abrechnung anders aus, als du es gewohnt bist.
Zunächst sind alle Beträge untereinander aufgeführt, so dass es hoffentlich nicht mehr zu Verwechslungen kommt, welcher Betrag denn nun der zu zahlende Endbetrag ist. Außerdem verzichten wir auf unnötige Positionen wie Brutto, Netto und Umsatzsteuer um die Rechnung übersichtlicher zu halten.
Im folgenden siehst du einmal die Aufschlüsselung deiner Stromrechnung. Hier kannst du überprüfen, ob alle Angaben richtig gemacht und übernommen wurden.
Deine Zählerabrechnung:

Die Daten aus dem letzten Jahr wurden automatisiert in das neue Verwaltungssystem übernommen. Das heißt, die Datensätze wurden aus dem alten System entnommen und in das neue System eingespielt. Dies betraf die Zählernummer, das Ablesedatum aus dem letzen Jahr (hier Datum-Start), den Zählerstand aus dem letzten Jahr (hier Stand-Start) und die Vorauszahlungen aus dem letzten Jahr.
Die gemeldeten Zählerstände aus diesem Jahr wurden durch die Lichtgemeinschaft eingegeben oder bei nicht-Abgabe geschätzt. Lag auch im letzten Jahr kein Zählerstand vor, wurde ein Durchschnittsverbrauch von 240 kWh geschätzt. Damit wird sichergestellt, dass sich auch jene Pächter*innen an den Kosten beteiligen, die ihre Zählerstände länger nicht abgegeben haben.
Auch die Stromkosten für die Geimeinschaftsanlagen werden auf alle Pächter*innen umgelegt. In diesem Jahr hat der Vorstand entschieden lediglich die Kosten für das Vereinshaus umzulegen und auf eine Schwundpauschale zu verzichten. Im nächsten Jahr werden die Stromzähler stichprobenartig überprüft.
Vereinshaus Abrechnung:

Jeder Stromanbieter rechnet nicht nur den Verbrauch ab, sondern stellt ebenfalls einen Grundpreis in Rechnung. Dieser wird auf alle Gärten mit Stromanschluss umgelegt.
Grundpreis und Vorauszahlung:

Bisher wurden die Vorauszahlungen für das nächste Jahr immer so berechnet:
verbrauchte Menge × aktueller Arbeitspreis.
Da sich der Arbeitspreis aber oft ändert, berücksichtigt das neue System bei der Berechnung bereits den zukünftigen Arbeitspreis. Deshalb wurde die Vorauszahlung in diesem Jahr so berechnet:
verbrauchte Menge × neuer Arbeitspreis.
(An dieser Stelle ein Hinweis für Pächter*innen, welche Abschlagszahlungen leisten: Auch diese wurden in das System gebucht und sind im verrechneten Guthaben enthalten.)
An der Verwaltungs- und Entstandhaltungspauschale hat sich nichts geändert. Sie ist lediglich zu einem Betrag zusammen gefasst worden.
Verwaltungs- und Instandhaltungspauschale und Endabrechnung:

Die Vorauszahlungen die du im letzten Jahr für dieses geleistet hast, wurden ebenfalls in das neue System übertragen und hier verrechnet. Hast du deine Rechnung aus dem letzten Jahr jedoch noch nicht bezahlt, gibt es natürlich auch keine anrechenbaren Vorauszahlungen. Statt dessen wird dir der noch offene Betrag aus dem Vorjahr ausgewiesen.
Zuletzt wird der zu zahlende Betrag ausgewiesen, der in der Regel mit dem Rechnungsbetrag übereinstimmt. Hast du ein Guthaben, wird dieses mit einem Minus davor gekennzeichnet und im kommenden Jahr mit deiner Stromabrechnung verrechnet. Dann bekommst du auch den Hinweis, dass du ein Guthaben hast und bitte nicht überweisen sollst.
Sollte dir deine Stromabrechnung fehlerhaft vorkommen, überprüfe bitte erst alle Angaben (Zählernummen, Zählerstand Vorjahr, Zählerstand dieses Jahr, geleistete Vorauszahlung) bevor du dich an die Lichtgemeinschaft wendest. Fällt dir dabei jedoch ein Fehler auf, melde dich gerne per Email unter gartenfreunde.kortenkamp@gmail.com.












