Heckenschnitt

Der Heckenschnitt ist ein Mysterium. Wann, wie und warum? Diesen Fragen gehen wir auf den Grund.

Vom 01. März bis zum 30. September dürfen wir Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht stark beschneiden oder auf den Stock setzen (also ganz unten abschneiden) und schon gar nicht ganz entfernen, weil sie in dieser Zeit den Vögeln als Nistplätze dienen. Was wir aber sehr wohl dürfen und auch müssen, ist den sogenannte Form- und Pflegeschnitt durchzuführen (vgl. § 39 Absatz 2 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz).

Der Form- und Pflegeschnitt dient der Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen. Er wird 2 mal im Jahr durchgeführt. Einmal im Sommer ab dem 24. Juni und dann noch einmal im Herbst. Die Art und Form bestimmt der Vorstand. Die Maximalhöhe von 1,10 m ist vom Landesbund vorgegeben und muss eingehalten werden.

Aber warum 1,10 m? Diese magische Grenze hat 2 Gründe. Zum einen soll das Verkahlen der unteren Zweigpartien verhindert werden, damit Vögel und Insekten darin nisten können. Dafür sorgt ebenfalls ein konischer Schnitt. Das heißt, unten soll die Hecke breiter sein als oben. Und zum anderen sind Kleingartenanlagen Grünflächen, die der Allgemeinheit zugänglich sind. Die Gärten sollen von außen einsehbar sein, um Spaziergängern eine Anteilnahme an deren Schönheit zu gewähren. Das ist eine der Voraussetzungen, damit uns die Stadt Hamburg das Pachtland für unsere Kleingartenanlagen so günstig zur Verfügung stellt.

Es gibt noch einen dritten, sehr logischen Grund. Wer seinen Garten einsehbar hält, schützt sich besser vor Einbrüchen. Diese beobachten wir vor allem in den uneinsehbaren und verwilderten Gärten.

Schinkenbrotessen

am 18.05.2023 ab 11 Uhr findet das jährliche Schinkenbrotessen im Vereinshaus statt.

im Preis von 10,00 € sind enthalten: ein Schinken- oder Käsebrot, ein Schnaps und ein Getränk.

Mitglieder und Gäste können sich bis zum 07.05.2023 im Vereinshaus anmelden.

Jahreshauptversammlung 2023

Sonntag 07.05.2023 um 10 Uhr im Vereinshaus der Gartenfreunde Kortenkamp e. V. -454-

Liebe(r) Gartenfreund(in),

Gemäß §6 der Vereinssatzung wird die JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG am Sonntag, dem 07. Mai 2023 um 10.00 Uhr, im Vereinshaus der Gartenfreunde Kortenkamp e.V. – 454 – einberufen.


Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine geschlossene Veranstaltung handelt, zu der nur Mitglieder Zutritt haben.

Tagesordnung:

TOP 1 Begrüßung der Mitglieder und Eröffnung der Versammlung

TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung

TOP 3 Ehrung der verstorbenen Mitglieder

TOP 4 Ehrung der langjährigen Mitglieder

TOP 5 Geschäftsbericht für das Jahr 2022 mit Aussprache

TOP 6 Kassenbericht für das Jahr 2022 mit Aussprache

TOP 7 Bericht der Lichtgemeinschaft für das Jahr 2022 mit Aussprache

TOP 8 Bericht der Revisorin für das Jahr 2022

TOP 9 Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2022

TOP 10 Anträge (diese sind bis zum 01. Mai 2023 schriftlich einzureichen und persönlich auf der Jahreshauptversammlung vorzutragen) Anonyme Anträge werden nicht zur Kenntnis genommen!

TOP 11 Abstimmung über eingereicht Anträge

TOP 12 Verschiedenes:

Beschlussfassung Umlagen für: Wasser/Leitungsreparaturen/Sanierung, Vereinshaus,

externe Buchführung und Verwaltungskosten Lichtgemeinschaft für 1 weiteres Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Harald von Heimburg

(1. Vorsitzender)

Ehrenamt im Verein

Wir sind ein eingetragener Verein. Aber was bedeutet das überhaupt? Alle Ämter in unserem Verein werden ehrenamtlich, also ohne Bezahlung, ausgeübt. Wer sich für den Verein engagiert, tut dies freiwillig und unentgeltlich um den Verein zu erhalten. Ohne diese Ehrenämter gäbe es unseren Verein nicht und wir alle hätten keinen Garten zur Erholung und Erzeugung von Obst und Gemüse. Denn nur dieser eingetragene Verein ermöglicht es uns, die von der Stadt zur Verfügung gestellte Fläche zu verwalten und kostengünstig zu verpachten.

Welche Ämter gibt es?

Zunächst haben wir den Vorstand. Dieser besteht aus dem oder der ersten Vorsitzenden, dem oder der Schriftführer/in und dem oder der Kassierer/in. Den Vorstand können wir um eine(n) zweite(n) Vorsitzende(n) und drei Beisitzer/innen erweitern. Einer von den Beisitzenden soll auch noch Fachberater/in sein.

Diesen Vorstand haben wir im Jahr 2022 für die kommenden 3 Jahre in der Jahreshauptversammlung durch die Mitgliederversammlung gewählt. Ohne ihn geht gar nichts.

Dann gibt es da noch die Obleute, die in den einzelnen Kolonien unseres 260 Parzellen großen Vereins für Ordnung sorgen. Sie sind weisungsbefugt. Das heißt, sie sagen was erlaubt ist und was nicht.

Als nächstes haben wir die Wertermittlungskommission. Sie bewerten deinen Garten und legen den Preis fest, den du dafür bekommst, wenn du deinen Garten aufgeben möchtest. Die Kommission besteht aus drei Mitgliedern, die alle regelmäßige Schulungen besuchen um den Wert der Baulichkeiten, der Anlage und der Anpflanzung in deinem Garten richtig berechnen zu können.

Auch der Fachberater oder die Fachberaterin nimmt regelmäßig an Fortbildungen, Kursen und Vorträgen des LGH (Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e. V.) teil. Er unterstützt euch bei der Ausgestaltung eurer Parzellen.

War das schon alles?

Tatsächlich haben wir noch eine Vielzahl weiter Ämter.

Die Revisoren kontrollieren 2 mal im Jahr die Bücher und die Kasse des Vereins.

Die Wasserwarte stellen das Wasser im Frühjahr an, führen Reparaturen an den Hauptleitungen durch und stellen das Wasser im Herbst wieder ab.

Die Lichtgemeinschaft sorgt dafür, dass ihr Strom auf euren Parzellen habt. Ohne sie gäbe es kein kaltes Bier, kein Rasenmähen mit dem Elektromäher und kein Laden eurer Handys.

Der Festtagsausschuss organisiert unsere vereinsinternen Feierlichkeiten, wie z. B. das Kinderfest.

Der Gerätewart oder die Gerätewartin hält unsere vereinseigenen Geräte in Schuss und verleiht diese an unsere Mitglieder.

Einige dieser Ehrenämter müssen immer mal wieder neu besetzt werden. Aktuelle offene Stellen schreiben wir hier aus. Falls Du Dich für eines der Ämter interessierst, sprich bitte den Vorsitzenden im Vereinshaus an oder schreibe eine Nachricht an kgv454@gartenfreunde-hh.de.

Offene Ehrenämter

Revisor/in

Voraussetzungen: Du kennst Dich zumindest etwas mit Buchführung aus und hast 2 mal im Jahr Zeit Dich mit dem 1. Vorsitzenden, der Kassiererin und dem zweiten Revisor zu treffen um Stichprobenartig die Kasse und Bücher des Vereins zu überprüfen. Außerdem solltest du an der Revisorenschulung des LGH teilgenommen haben.

Wertermittler/in

Voraussetzungen: Du hast an 2 Tagen in der Woche von Montag bis Freitag vormittags ab 9:30 Uhr für 2-3 Stunden Zeit. Du besuchst die Wertermittlungsschulung des LGH, welche ca. 6-8 Stunden dauert. Du arbeitest gern im Team und kannst unterschiedliche Meinungen zulassen.

Festtagsausschuss

Vorraussetzungen: Du hast Spaß an der Organisation von Festen für den Verein (z. B. Kinderfest, Weihnachtsfeier etc.) und kannst dich gut in ein Team aus verschiedensten Menschen einbringen. Du solltest auch hier den zeitlichen Aspekt nicht unterschätzen.

Wasserwart/in

Vorraussetzungen: Du drehst das Wasser im Frühjahr nach den letzten Frösten an und stellst es im Herbst vor den ersten Frösten ab. Wie das genau geht, zeigt Dir ein erfahrener Wasserwart aus dem Verein. Du solltest keine Angst vor dunklen Schächten haben und Du kannst kleine Reparaturen an den Wasserleitungen vornehmen.

Müllentsorgung

Man throwing plastic bottle in recycle trash canBild: Schantalao – Freepik.com 

Für die Entsorgung von Hausmüll stehen unseren Mitgliedern Mülltonnen der Stadt zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, dass die Mülltonnen so zu befüllen sind, dass sich die Deckel noch schließen lassen. Andernfalls nimmt die Müllabfuhr Hamburg den Inhalt der Tonnen nicht mit. Auch das Abstellen von Mülltüten neben der Mülltonne ist nicht erlaubt.

Sperrmüll hat nichts in oder bei der Tonne für den Haushaltsmüll zu suchen. Die illegale Entsorgung von Müll auf dem Vereinsgelände wird zur Anzeige gebracht und kann ein Bußgeld von bis zu 2500 € nach sich ziehen.

Der Recyclinghof Hummelsbüttel ist ganz in der Nähe am Lademannbogen und hat Mo – Fr: 8 – 19 Uhr sowie Sa: 8 – 14 Uhr geöffnet.