Gemeinschaftarbeit

Unser Gartenverein hat Gemeinschaftsflächen, z. B. die Wege, Wiesen und Wildflächen und natürlich das Vereinshaus. All diese Flächen müssen instand gehalten werden. Damit dies möglich ist, gibt es die Gemeinschaftsarbeit, zu der jedes Mitglied des Vereins nach § 4 Absatz 3 a der Satzung verpflichtet ist. Kommt jemand dieser Verpflichtung nicht nach, muss ein Ersatzbetrag an den Verein gezahlt werden. Zur Zeit beläuft sich dieser Betrag auf 10,00 € pro nicht geleisteter Arbeitsstunde. Da jedes Mitglied zu 2 x 3 Stunden Gemeinschaftsarbeit verpflichtet ist, kann somit ein Ersatzbetrag von bis zu 60,00 € im Jahr fällig werden.

Leider beteiligen sich viel zu wenige Mitglieder an der Gemeinschaftsarbeit. Dabei ist die Zusammenarbeit aller Vereinsmitglieder so wichtig, um die Gartenanlagen zu pflegen und zu erhalten. Eine gepflegte Gartenanlage ist Voraussetzung dafür, dass ein Anspruch auf Förderung des Vereins durch öffentliche Mittel gerechtfertigt ist. Wird diese Förderung gestrichen, verlieren wir alle im schlimmsten Fall unsere Gärten. Daher ist es so wichtig, dass sich jedes Mitglied nach Kräften beteiligt. Auch wenn das Wetter nicht einladend ist oder das frühe Aufstehen am Wochenende nervt.

Hierzu sei auch der Landesbund zitiert: „Dem (der Gemeinschaftsarbeit) steht auch nicht eine mögliche körperliche Behinderung oder fortgeschrittenes Alter entgegen, wenn der entsprechende Gartenfreund noch in der Lage ist, Arbeiten in seinem eigenen Garten persönlich auszuführen und ihm leichtere Gemeinschaftsarbeiten aufgetragen werden.“ (Merkblatt Gemeinschaftsarbeit)

Alle Termine findet Ihr im Schaukasten und rechts auf der Internetseite im Klappmenü.

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