Manchmal kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Gartenfreunden. Das ist ganz normal und darf auch so sein. Allerdings gibt es auch ganz klare Vorgaben für das Miteinander in einem Kleingartenverein. Übergeordnet findet das Bundeskleingartengesetz Anwendung. Als nächstes haben wir die Vorgaben unseres Dachverbandes, dem Landesbund der Gartenfreunde Hamburg e. V., unsere Vereinssatzung und Gartenordnung und zuletzt Beschlüsse die in der Mitgliederversammlung des Vereins getroffen wurden.
Wenn wir uns alle an diese Vorgaben halten, ist ein harmonisches Miteinander gesichert. Doch manchmal weiß man vielleicht einfach gar nicht, was erlaubt ist und was nicht. Dann hilft ein Blick in die Satzung und die Gartenordnung. Ein paar elementare Punkte fasse ich hier einmal zusammen.
Ein Aspekt, der mir insbesondere als Wertermittlerin des Vereins immer wieder auffällt ist, dass es manchmal schon an der Einhaltung des § 2 Absatz 3 der Satzung mangelt. Wörtlich steht dort:
„Dem Mitglied (Kleingärtner) wird der Garten zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung (kleingärtnerische
Nutzung) überlassen.“
Das heißt im Klartext, die Parzelle ist kein Hobbyraum, keine Partyhöhle, kein Wohnungsersatz und auch kein Garten, in dem du 2 mal im Jahr grillst , ihn ansonsten aber nicht weiter beachtest. Möchtest du nun nicht jedes Jahr Gemüse anbauen, hast du auch die Möglichkeit Beerensträucher und Obstgehölze zu setzen und so deinen Teil zum Kleingartenwesen beizutragen.
Ein weiterer wichtiger Punkt für ein freundliches Miteinander ist Rücksichtnahme. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist tatsächlich aber sogar in der Gartenordnung unter Nr. 4 festgehalten.
„Jedes Mitglied ist verpflichtet, Ruhe, Frieden und Ordnung zu halten und alles zu unterlassen, was zu Unzuträglichkeiten führt und dem Gemeinschaftsleben zuwiderläuft. Es ist für das Verhalten seiner Besucher verantwortlich. Die rechtlichen Regelungen zur Bekämpfung gesundheitsgefährdenden Lärms sind einzuhalten. Geräusche spielender Kinder sind kein Lärm in diesem Sinne.“
Natürlich darfst du deinen Geburtstag im Garten feiern. Eine Party an jedem Wochenende ist jedoch nicht ok. Sprich vorher mit deinen Nachbarn, mach die Musik nicht zu laut und spätestens um 21 Uhr aus. Lade deine Nachbarn doch vielleicht auch einfach auf ein Getränk ein. Zusammen feiert es sich gleich noch einmal schöner.
Und klar fallen laute Arbeiten im Garten an. Rasenmähen, Grünschnitt häckseln, das Gartenhaus abschleifen usw. Jedoch soll sich der Lärm auf Arbeiten beschränken, die unmittelbar mit deinem Garten zu tun haben und darf nicht in den Zeiten von 13 – 15 Uhr und von 20 – 7 Uhr stattfinden. Sonntags darfst du überhaupt keinen Lärm machen. Bist du hobbymäßiger Möbelbauer, musst du hämmern, sägen, schleifen an eine anderen Ort verlegen.
Kinder sind die Gärtner von morgen und können bereits viel über Flora und Fauna lernen. Sie sind Teil unserer Gemeinschaft und ihr Spiel stellt niemals Lärm dar.
Sprecht miteinander, helft einander, nehmt Rücksicht aufeinander.
