Cannabis im Gartenverein

Für alle Gartenfreunde, die sich bereits darauf gefreut haben, zukünftig Cannabis im Kleingartenverein anbauen zu können, habe ich schlechte Nachrichten.

Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen wäre auch nach Inkrafttreten des CanG (Cannabisgesetz – CanG) grundsätzlich nicht erlaubt! Der Anbau der vielzitierten 3 Pflanzen wäre nämlich lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig, außer bei bestandsgeschützter Wohnnutzung (nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG). Das teilt uns der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschland e. V. mit.

Vereinfacht gesagt, darf man Cannabis auch künftig nur in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus anbauen.

Da es im Gesetzestext unter § 10 Abs. 1 CanG heißt: „Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.“, wäre ein Anbau im Kleingartenverein ohnehin nicht denkbar.