Rundschreiben des Vorstandes Nr. 1/2024

Liebe Gartenfreunde, liebe Gartenfreundinnen,

Der Vorstand wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen einen guten Start ins neue Jahr. Das Wasser wird witterungsbedingt ab Anfang/Mitte April angestellt. Falls Leitungen defekt sein sollten ist mit Verzögerung wg. Reparaturarbeiten zu rechnen.

Wir bitten das die Gartenpforten ab dem 07.04.2024 bis zum 21.04.2024 nicht abzuschließen. Wir weisen auch darauf hin, dass eine Erschwerniszulage“ in der Höhe von EUR 5.00 geleistet werden muss, wenn die Gartenpforte abgeschlossen ist.

Wertermittlung

Wertermittlungen werden ab April durchgeführt. Hierfür werden dringend Mitarbeiter gesucht! Wer sich vorstellen kann aktiv als Wertermittiler/in des Vereins mitzuwirken möge sich doch bitte im Vereinshaus melden (Do. und. So ab 10 Uhr geöffnet) Wir würden uns sehr freuen.

Gemeinschaftsarbeit 2024

Die Termine der jeweiligen Parzellennummer werden in den Schaukästen ausgehängt.

GMA-Termine: 13.04.2024, 11.05.2024, 08.06.2024, 13.07.2024, 10.08.2024, 14.09.2024 sowie 12.10.2024.

Sollten Sie zu den vorgegebenen Terminen nicht können, setzen Sie sich bitte mit ihrem Kolonieobmann in Verbindung.

Feste und sonstige Aktivitäten

 Im Mai 2024 startet der Verein die Hauptsaison mit Angrillen sowie Kinder- und Erwachsenensfest.

Das traditionelle Schinkenbrotessen zu Himmelfahrt (Vatertag) findet am Donnerstag, 09.05.2024 statt.

Das Kinder- und Sommerfest mit Flohmarkt wird voraussichtlich am Samstag, 06.07.2024 stattfinden.

Müllcontainer

Ab dem 01.04.2014 stehen die Container wieder zur Verfügung. Bitte keinen Abfall daneben stellen.

(Ungeziefergefahr). Sperrmüll und Gartenabfälle bitte zum Recyclinghof bringen!

Schranken bzw. Pforten

Ab dem 07.04.2024 bis 21.04.2024 sind die Schranken bzw. Pforten der Kolonie geöffnet.

Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung findet statt am

Sonntag, dem 12.05.2024 um 10:00 Uhr, im Vereinshaus.

Wie üblich, sind die Mitgliederausweise mitzubringen. Zutritt nur für Mitglieder mit einem gültigen Mitgliederausweis. Alkoholische Getränke sind verboten.

Der Kassen- und Geschäftsbericht liegt rechtzeitig vor der Jahreshauptversammlung im Vereinshaus zur Einsichtnahme/Abholung aus.

Dauerbewohnen

Wir weisen nochmals darauf hin, dass das Dauerbewohnen der Gartenlaube unzulässig ist. Eine gelegentliche Übernachtung ist erlaubt (s. § 15 der Satzung).

Vorauszahlung/ Jahresabrechnung

Wie schon in den Vorjahren ist es möglich, Vorauszahlung für die jeweils nächste Jahresabrechnung ganzjährig unter Angabe der Parzellennummer vorzunehmen. Das gilt auch für die Lichtgemeinschaft.

Bei Beantragung von Ratenzahlungen der Jahresabrechnung ist ein Dauerauftrag Ihrer Bank erforderlich.

Anschriftsänderung

Wir haben schon wiederholt darauf hingewiesen uns Änderungen wie Namen, Anschrift, Telefon usw. umgehend zu melden. Es sind wieder Rechnungen zurück gekommen, weil die uns vorliegende Anschrift falsch war. Das verursacht einen immensen Zeitaufwand und ist mit erheblichen Portokosten verbunden.

Baumfällgenehmigung

Der Antrag auf Baumfällgenehmigung muss bis Ende September 2024 beim Verein vorliegen, da die Genehmigung nur durch die Behörde erfolgt. Es werden nur Anträge angenommen für Bäume die – gemessen bei der Höhe von 1.30 m- einem Durchmesser von mehr als 25 cm haben.

!!Bäume dürfen nur vom 01. Oktober bis zum 29. Februar des Folgejahres gefällt werden!!

Offenes Feuer/Rauchbelästigung

Wir weisen nochmals darauf hin: Das Verbrennen von Abfällen -auch Gartenabfällen – ist verboten!!!

Ruhezeiten

Da es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Gartenfreunden kommt hier nochmals die Ruhezeiten:

Das Rasenmähen ist an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet Montags und Sonnabend: Zwischen 9 und 13 Uhr und 15 bis 19 Uhr

Sehr laute Geräte wie z.B. Laubbläser und Motormäher U.ä. nur zwischen 9 und 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr

 Gartenteichbesitzer

Werden gebeten ihren Teich zu sichern (Umrandung mit kleinen Zäunen o.a.) um möglichen Unfällen mit Kleinkindern, auch aus der Nachbarschaft vorzubeugen.

Parzellenwechsel

Wir weisen nochmals dringend darauf hin, dass bei einem Parzellenwechsel Vorverträge bzw. private Abwicklung nicht anerkannt werden!! Eine Wertermittlung erfolgt erst, wenn vom aufgebenden Pächter alle Auflagen aus der Vorbesichtigung erfüllt worden sind.

Der aufgebende Pächter kann keinen Nachfolgepächter bestimmen, sondern nur vorschlagen. Der Vorstand beschließt wer der Nachfolgepächter wird! Andere Absprachen zwischen dem aufgebenden Pächter und dem potenziellen Nachfolgepächter werden vom Vorstand nicht anerkannt und haben keine Rechtsgültigkeit.

Aus gegebenem Anlass weist der Vorstand ausdrücklich darauf hin, dass nicht durchgeführte Gemeinschaftsarbeiten einen Kündigungsgrund darstellen. Die Termine zur Gemeinschaftsarbeit hängen in den Schaukästen- wer zu dem Termin nicht kommen kann, hat die Möglichkeit einen Termin mit seinem Kolonieobmann abzustimmen.

Dieses Rundschreiben liegt im Vereinshaus zur Abholung bereit.

Hamburg, März 2024

Dr. Harald von Heimburg
1. Vorsitzender