Wertermittlungen

Zu einer Wertermittlung kommt es immer dann, wenn ein Gartenfreund oder eine Gartenfreundin seine oder ihre Parzelle aufgibt. Die Weitergabe eines Gartens ohne diese Wertermittlung ist nicht möglich. Hier möchte ich dir einen Einblick in den Ablauf einer Wertermittlung und die Arbeit des Wertermittlungsteams geben.

Möchte ein Pächter / eine Pächterin den Garten aufgeben, reicht er oder sie die schriftliche Kündigung beim Vorstand ein. Die Kündigung muss bis zum 30.06. des laufenden Kalenderjahres beim Verein eingegangen sein. Der Vorstand versendet eine Kündigungsbestätigung. In dieser findet man alle wichtigen Informationen für das weitere Vorgehen.

Der Pächter macht einen Termin bei der Wertermittlungskommission zur Vorbesichtigung. Derzeit bei Nicole Glover unter 0177 628 64 60. Man kann ihr auch ohne Probleme bei Whatsapp oder eine Nachricht schreiben und sie meldet sich so schnell wie möglich zurück. Für die Terminvergabe braucht sie die Parzellennummer. Die Termine finden derzeit immer Dienstags und Donnerstag von 10-12 Uhr in den Monaten März bis September statt. Wer arbeiten muss und sich nicht frei nehmen kann, hat die Möglichkeit eine/n Bevollmächtigte/n mit einer schriftlichen Vollmacht zum Termin zu schicken. Sowohl für die Vorbesichtigung, als auch für die spätere Wertermittlung fällt eine Gebühr von je 52,00 €, also eine Gesamtsumme von 104,00 € an. Diese Gebühr ist in bar zum Termin zu entrichten.

Es findet nun eine Vorbesichtigung statt. Bei dieser treffen sich die Wertermittlungskommission, bestehend aus 3 Mitgliedern des Vereins und der scheidende Pächter / die scheidende Pächterin auf der jeweiligen Parzelle. Den Wertermittelden muß Zugang zu Parzelle und Laube ermöglicht werden. Sie stellen alle Mängel fest. Im Anschluss wird ein Inspektionsprotokoll erstellt, aus dem hervorgeht, welche Auflagen der Pächter / die Pächterin zu erfüllen hat, bevor eine Wertermittlung stattfinden kann. Dieses kann im Vereinshaus abgeholt oder gegen die Übernahme der Nachnahmegebühr versendet werden.

Nach Beseitigung ALLER Mängel, wird ein Termin für die Wertermittlung vereinbart (wieder bei Nicole Glover). Die Kommission und der Pächter / die Pächterin kommen erneut zusammen. Bei diesem Termin wird begutachtet in welchem Zustand sich der Garten und die Laube befinden. Es werden Obst- und Gemüsepflanzen gezählt und Flächen vermessen. Das vom Landesbund geschulte Team setzt sich zusammen und berechnet den Wert des Gartens. Dem / der scheidenden Pächter/-in wird die Wertermittlung im Vereinshaus ausgehändigt oder gegen Übernahme der Nachnahmegebühr zugeschickt. Diese wird mit seiner / ihrer Unterschrift rechtskräftig.

Nun bietet der Vorstand den Anwärtern und Anwärterinnen auf der Warteliste des Vereins die Parzelle zur Pacht an. Finden sich keine Interessierten, kann der / die Pächter/-in einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin vorschlagen. Bis zum Pächterwechsel ist der / die scheidende Pächter/-in weiterhin zur Zahlung der Pacht, des Mitgliedbeitrags, der Versicherungsbeiträge und sonstiger Kosten verpflichtet (Vereinssatzung § 12 Abs. 7). Außerdem ist der Pächter weiterhin zur Pflege und Instandhaltung der Parzelle verpflichtet (Richtlinien für die Inspektion und Wertermittlung Punkt 1.6.2). Findet sich bis zum Ende des Kalenderjahres kein Nachfolgepächter, kann der Vorstand im folgenden Kalenderjahr eine Erneute Wertermittlung veranlassen. Die Kosten dafür trägt der / die scheidende Pächter/-in. Es ist also im Interesse des Pächters oder der Pächterin diesen Prozess möglichst schnell zu erledigen. Ist ein neuer Pächter gefunden, findet die Übergabe der Parzelle statt.

Erst dann kommt es, innerhalb einer Frist von einem Monat, zur Verrechnung bzw. Rückzahlung der Sicherheitsleistung, wenn diese bei Übernahme des Gartens geleistet wurde und alle Auflagen restlos erfüllt sind (Einzelpachtvertrag § 6 Abs. 3).

Ist der / die Pächter/-in nicht mit der Wertermittlung einverstanden, hat er gemäß Richtlinie für die Inspektion und Wertermittlung (Stand 2021) Punkt 1.5 die Möglichkeit die Unterschrift und damit Anerkennung der Wertermittlung zu verweigern. Er / sie kann nun, unter Einbindung des Vorstandes, eine zweite Wertermittlung durch den Bezirksgruppenvorstand schriftlich beantragen. Die Kosten hierfür trägt der / die Pächter/-in, wenn der neu festgestellte Parzellenwert weniger als 30 % über dem von der Vereinskommission ermittelten Wert liegt. Derzeit beträgt die Gebühr 175,00 € pro Termin.

Die Wertermittlungskommission agiert nach besten Wissen und Gewissen im Sinne der Gesetze und Vorgaben. Hier nachzulesen:

Bundeskleingartengesetz
Satzung des Gartenvereins
Gartenordnung
Wertermittlungsrichtlinien