Manchmal fragt man sich, warum auf manchen Parzellen seit Monaten oder sogar Jahren nichts passiert. Die Gärten verwildern nach und nach – aber trotzdem scheint sich nichts zu tun. Ich möchte dir heute ein paar Einblicke in die Gründe für solche Leerstände geben. In der Regel liegt es nicht daran, dass wir keine Interessent*innen hätten.
Absichtliche Verzögerung der Wertermittlung durch den abgebenden Pächter:
Manche Pächter*innen sind mit den Auflagen der Inspektion nicht einverstanden. Da das Wertermittlungsteam aber keine Bewertung durchführen darf, solange die Auflagen nicht erfüllt sind, passiert erst mal nichts. Im folgenden Jahr beginnt der ganze Prozess dann erneut und es werden meist noch weitere Mängel festgestellt, wenn der Garten in der Zwieschenzeit nicht bewirtschaftet wurde.
Stillstand beim Schlichtungsausschuss des LGH:
Der Schlichtungsausschuss des Landesbundes der Gartenfreunde Hamburg (LGH) tagt seit mehreren Jahren nicht mehr regelmäßig – zuerst wegen Corona, dann wegen des Umbaus der Geschäftsstelle. Pächter*innen, denen fristlos gekündigt wurde, haben ein Recht auf eine Anhörung vor dem Vereinsvorstand und können anschließend die Kündigung anfechten. In bestimmten Fällen muss dafür zunächst der Schlichtungsausschuss tätig werden, bevor der Anwalt des LGH eingeschaltet werden kann. Diese Verfahren verzögern sich dadurch extrem.
Gerichtlich bestellte Betreuer*innen:
Wenn ein Vereinsmitglied schwer erkrankt und keine Angehörigen hat, wird manchmal ein*e gerichtlich bestellter Betreuer*in eingesetzt. Diese haben meist keine Kenntnisse über Vereinsrecht oder Kleingartenverordnungen und verzögern oft die Rückgabe des Gartens, weil sie nicht bereit sind, das Wertermittlungsverfahren durchzuführen oder die Auflagen zu erfüllen.
Verstorbene Mitglieder:
Stirbt ein Mitglied ohne Erb*innen oder mit desinteressierten Angehörigen, bleibt der Garten oft lange ungenutzt. Ob und wie schnell er neu vergeben werden kann, hängt stark vom Zustand der Parzelle ab – und dieser ist in solchen Fällen meist schlecht. Dadurch verläuft der Wertermittlungsprozess sehr schleppend.
Fehlende Kündigungsgründe:
Solange ein*e Pächter*in die Pacht regelmäßig, pünktlich und vollständig bezahlt, gibt es nur wenige Gründe für eine Kündigung. Einer davon wäre ein sogenannter Bewirtschaftungsmangel, der bei stark verwilderten Gärten durchaus gegeben sein kann – dieser muss jedoch vom Vorstand offiziell festgestellt werden. In unserem Verein liegt es in der Verantwortung der Obleute, solche Mängel zu melden. Dafür soll einmal jährlich eine Vereinsbegehung durch die Obleute stattfinden. In den letzten Jahren hat das allerdings nicht stattgefunden. Wir hoffen sehr, dass sich die Kommunikation zwischen den Obleuten der einzelnen Kolonien in diesem Jahr verbessert.
