Stromabrechnung 2025

Hier möchte ich dir einmal die Stromabrechnung für 2025 erläutern. Durch das neu Verwaltungssystem sieht die Abrechnung anders aus, als du es gewohnt bist.

Zunächst sind alle Beträge untereinander aufgeführt, so dass es hoffentlich nicht mehr zu Verwechslungen kommt, welcher Betrag denn nun der zu zahlende Endbetrag ist. Außerdem verzichten wir auf unnötige Positionen wie Brutto, Netto und Umsatzsteuer um die Rechnung übersichtlicher zu halten.

Im folgenden siehst du einmal die Aufschlüsselung deiner Stromrechnung. Hier kannst du überprüfen, ob alle Angaben richtig gemacht und übernommen wurden.

Deine Zählerabrechnung:

Die Daten aus dem letzten Jahr wurden automatisiert in das neue Verwaltungssystem übernommen. Das heißt, die Datensätze wurden aus dem alten System entnommen und in das neue System eingespielt. Dies betraf die Zählernummer, das Ablesedatum aus dem letzen Jahr (hier Datum-Start), den Zählerstand aus dem letzten Jahr (hier Stand-Start) und die Vorauszahlungen aus dem letzten Jahr.

Die gemeldeten Zählerstände aus diesem Jahr wurden durch die Lichtgemeinschaft eingegeben oder bei nicht-Abgabe geschätzt. Lag auch im letzten Jahr kein Zählerstand vor, wurde ein Durchschnittsverbrauch von 240 kWh geschätzt. Damit wird sichergestellt, dass sich auch jene Pächter*innen an den Kosten beteiligen, die ihre Zählerstände länger nicht abgegeben haben.

Auch die Stromkosten für die Geimeinschaftsanlagen werden auf alle Pächter*innen umgelegt. In diesem Jahr hat der Vorstand entschieden lediglich die Kosten für das Vereinshaus umzulegen und auf eine Schwundpauschale zu verzichten. Im nächsten Jahr werden die Stromzähler stichprobenartig überprüft.

Vereinshaus Abrechnung:

Jeder Stromanbieter rechnet nicht nur den Verbrauch ab, sondern stellt ebenfalls einen Grundpreis in Rechnung. Dieser wird auf alle Gärten mit Stromanschluss umgelegt.

Grundpreis und Vorauszahlung:

Bisher wurden die Vorauszahlungen für das nächste Jahr immer so berechnet:
verbrauchte Menge × aktueller Arbeitspreis.
Da sich der Arbeitspreis aber oft ändert, berücksichtigt das neue System bei der Berechnung bereits den zukünftigen Arbeitspreis. Deshalb wurde die Vorauszahlung in diesem Jahr so berechnet:
verbrauchte Menge × neuer Arbeitspreis.

(An dieser Stelle ein Hinweis für Pächter*innen, welche Abschlagszahlungen leisten: Auch diese wurden in das System gebucht und sind im verrechneten Guthaben enthalten.)

An der Verwaltungs- und Entstandhaltungspauschale hat sich nichts geändert. Sie ist lediglich zu einem Betrag zusammen gefasst worden.

Verwaltungs- und Instandhaltungspauschale und Endabrechnung:

Die Vorauszahlungen die du im letzten Jahr für dieses geleistet hast, wurden ebenfalls in das neue System übertragen und hier verrechnet. Hast du deine Rechnung aus dem letzten Jahr jedoch noch nicht bezahlt, gibt es natürlich auch keine anrechenbaren Vorauszahlungen. Statt dessen wird dir der noch offene Betrag aus dem Vorjahr ausgewiesen.

Zuletzt wird der zu zahlende Betrag ausgewiesen, der in der Regel mit dem Rechnungsbetrag übereinstimmt. Hast du ein Guthaben, wird dieses mit einem Minus davor gekennzeichnet und im kommenden Jahr mit deiner Stromabrechnung verrechnet. Dann bekommst du auch den Hinweis, dass du ein Guthaben hast und bitte nicht überweisen sollst.

Sollte dir deine Stromabrechnung fehlerhaft vorkommen, überprüfe bitte erst alle Angaben (Zählernummen, Zählerstand Vorjahr, Zählerstand dieses Jahr, geleistete Vorauszahlung) bevor du dich an die Lichtgemeinschaft wendest. Fällt dir dabei jedoch ein Fehler auf, melde dich gerne per Email unter gartenfreunde.kortenkamp@gmail.com.

Kinder- und Sommerfest 2025

Das Kinder- und Sommerfest 2025 war ein voller Erfolg. Der Festausschuss – Sandra, Iris, Kerstin und Jessika – hat mit viel Liebe und Hingabe eine tolle Feier auf die Beine gestellt.

Besonders beliebt waren bei den Kleinen die gigantische Hüpfburg, die Chickennuggets und die Slushis. Die Großen haben sich über das frisch gezapfte kühle Bier und die wunderbare Kuchenauswahl gefreut. 

Für das leibliche Wohl haben Kai und Kerstin gesorgt und uns unermüdlich mit Leckereien versorgt. Shania hat an ihrem Schminkstand den großen Ansturm der Kinder bewältigt und die Wünsche der Kleinen liebevoll umgesetzt. Für Abkühlung hat Iris Enkelin Lisa gesorgt, die den Getränkestand mit einer Freundin zusammen betreute.

Mit unserem kleinen Flohmarktstand konnten Benni, Gerrit und ich den einen oder anderen Taler einnehmen, der dem Vereinshaus zugute kam.

Zum Schluss gab es für jedes Kind noch eine Überraschungstüte mit kleinen Geschenken.

Wir bedanken uns bei allen, die dieses Fest möglich gemacht haben. Wir danken dem Festausschuss, dem Vorstand, den Helfer*innen, die beim Auf- und Abbau geholfen haben, Rüdiger – der kurzerhand seinen Stromanschluss für die Hüpfburg zur Verfügung gestellt hat und den zahlreichen Gästen, die den Tag zu etwas ganz Besonderen gemacht haben. Und wie heißt es so schön? Nach der Party ist vor der Party! In dem Sinne freuen wir uns auf das Fest im kommenden Jahr und sind gespannt, was das Team des Festausschusses dann für uns geplant hat.

Invasive Pflanzen

Hast du schon einmal von invasiven Pflanzen (invasive Neophyten) gehört? Das sind Pflanzen, die nicht in unser örtliches Ökosystem gehören, vom Mensch eingeschleppt wurden und sich nun unkontrolliert verbreiten. Da sie hier keine Fressfeinde haben, kann ihr Bestand nur schwer kontrolliert werden. So verdrängen sie einheimisch Pflanzen, auf die unsere lokale Tierwelt angewiesen ist. Daher ist das es verboten invasive Neophyten in den Garten zu pflanzen.  

Riesenbärenklau ist ein invasiver Neophyt

Mehr zu dem Thema kannst du auf der Internetseite NaturaDB nachlesen.

Natürlich gibt es auch gebietsfremde Pflanzen (Neophyten) die kein Problem für unsere Natur darstellen oder sogar Nahrung für unsere heimischen Insekten und Tiere bieten. Hier geht es nur um jene, die wirklich gefährlich durch ihre Ausbreitung werden und deshalb auf der sogenannten Unionsliste gelandet sind. Pflanzen und Tiere die hier gelistet sind, dürfen nicht in die EU eingeführt, gehalten, gezüchtet, gehandelt, verwendet, getauscht, zur Fortpflanzung gebracht und in die Umwelt freigesetzt werden. Diese Liste findest du hier.

Zusätzlich zur Unionsliste hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine nationale Liste erarbeitet. Sie lässt sich hier herunterladen. Auf dieser finden wir z. B. den Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) der (noch) nicht auf der Unionsliste steht aber bereits sehr große Schäden angerichtet hat.

Leider hat sich der Japanische Staudenknöterich auch in unserer Anlage ausgebreitet. Bei der Gemeinschaftsarbeit wurden in der Kolonie „Jenseits der Straße“ große Teile entfernt und über den Hausmüll entsorgt.

Geimeinschaftsarbeit 14.06.25 Foto von Ivonne Dunkel

Im Merkblatt zur Nutzung von Kleingärten in Hamburg des LGH (Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e. V.) heißt es:

„Invasive Neophyten, d.h. nichtheimische Pflanzen, die sich stark verbreiten, wie z.B. div. Bambusarten, dürfen aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (siehe Präambel zur Gartenordnung) nicht verwendet werden.“

Als Kleingärtner*innen ist es unsere Aufgabe die Natur zu schützen. Es lohnt sich also auf einheimische Pflanzen zu setzen, die unserer Tierwelt als Nahrung dienen.

Schinkenbrotessen 2025

am 29.05.2023 ab 11 Uhr findet das jährliche Schinkenbrotessen im Vereinshaus statt.

Im Preis von 13,00 € sind enthalten: ein Schinken- oder Käsebrot, ein Schnaps und ein Getränk.

Du kannst dich jetzt noch kurzfristig im Vereinshaus beim 1. Vorsitzenden anmelden.

Leerstand im Verein

Manchmal fragt man sich, warum auf manchen Parzellen seit Monaten oder sogar Jahren nichts passiert. Die Gärten verwildern nach und nach – aber trotzdem scheint sich nichts zu tun. Ich möchte dir heute ein paar Einblicke in die Gründe für solche Leerstände geben. In der Regel liegt es nicht daran, dass wir keine Interessent*innen hätten.

Absichtliche Verzögerung der Wertermittlung durch den abgebenden Pächter:
Manche Pächter*innen sind mit den Auflagen der Inspektion nicht einverstanden. Da das Wertermittlungsteam aber keine Bewertung durchführen darf, solange die Auflagen nicht erfüllt sind, passiert erst mal nichts. Im folgenden Jahr beginnt der ganze Prozess dann erneut und es werden meist noch weitere Mängel festgestellt, wenn der Garten in der Zwieschenzeit nicht bewirtschaftet wurde.

Stillstand beim Schlichtungsausschuss des LGH:
Der Schlichtungsausschuss des Landesbundes der Gartenfreunde Hamburg (LGH) tagt seit mehreren Jahren nicht mehr regelmäßig – zuerst wegen Corona, dann wegen des Umbaus der Geschäftsstelle. Pächter*innen, denen fristlos gekündigt wurde, haben ein Recht auf eine Anhörung vor dem Vereinsvorstand und können anschließend die Kündigung anfechten. In bestimmten Fällen muss dafür zunächst der Schlichtungsausschuss tätig werden, bevor der Anwalt des LGH eingeschaltet werden kann. Diese Verfahren verzögern sich dadurch extrem.

Gerichtlich bestellte Betreuer*innen:
Wenn ein Vereinsmitglied schwer erkrankt und keine Angehörigen hat, wird manchmal ein*e gerichtlich bestellter Betreuer*in eingesetzt. Diese haben meist keine Kenntnisse über Vereinsrecht oder Kleingartenverordnungen und verzögern oft die Rückgabe des Gartens, weil sie nicht bereit sind, das Wertermittlungsverfahren durchzuführen oder die Auflagen zu erfüllen.

Verstorbene Mitglieder:
Stirbt ein Mitglied ohne Erb*innen oder mit desinteressierten Angehörigen, bleibt der Garten oft lange ungenutzt. Ob und wie schnell er neu vergeben werden kann, hängt stark vom Zustand der Parzelle ab – und dieser ist in solchen Fällen meist schlecht. Dadurch verläuft der Wertermittlungsprozess sehr schleppend.

Fehlende Kündigungsgründe:
Solange ein*e Pächter*in die Pacht regelmäßig, pünktlich und vollständig bezahlt, gibt es nur wenige Gründe für eine Kündigung. Einer davon wäre ein sogenannter Bewirtschaftungsmangel, der bei stark verwilderten Gärten durchaus gegeben sein kann – dieser muss jedoch vom Vorstand offiziell festgestellt werden. In unserem Verein liegt es in der Verantwortung der Obleute, solche Mängel zu melden. Dafür soll einmal jährlich eine Vereinsbegehung durch die Obleute stattfinden. In den letzten Jahren hat das allerdings nicht stattgefunden. Wir hoffen sehr, dass sich die Kommunikation zwischen den Obleuten der einzelnen Kolonien in diesem Jahr verbessert.

Kleingärten für Biologische Vielfalt

Bereits 2011 ging das Bundesprogramm Biologische Vielfalt an den Start. Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands (BKD) und der Deutsche Schreberjugend Bundesverband (DSJ) haben mit diesem Programm das gemeinsamen Verbundprojekt „Kleingärten für Biologische Vielfalt“ ins Leben gerufen. Mit diesem Projekt wollen sie dazu beitragen, die biologische Vielfalt in Kleingärten zu schützen und zu erhöhen. Dafür wurden 11 schnelle Tipps zusammengestellt, die jeder Kleingärtner und jede Kleingärtnerin umsetzen kann. Diese stehen dir hier zum download zur Verfügung. Vielleicht hast du ja Lust einige dieser Tipps auszuprobieren und sie mit deinen Gartennachbar*innen zu teilen.

Jahresrechnung 2025

Erst einmal möchte ich mich bei den beiden Helferinnen bedanken, die über 260 Rechnungen eingetütet und frankiert haben. Unsere Helferinnen aus den letzten Jahren sind in den Ruhestand gegangen und so haben wir dringend Nachwuchs gebraucht.

Wir hätten gerne Papier gespart und die Rechnungen beidseitig bedrucken lassen. Leider hat uns der Drucker im Stich gelassen und offenbar ein paar Seiten nicht richtig eingezogen, so dass Vorder- und Rückseite einiger Rechnungen nicht zueinander gehörten. Vorsichtshalber um kein weiteres Papier zu verschwenden, werden wir zukünftig weiterhin auf einen beidseitigen Druck verzichten.

Entsorgungskosten

Vielen Pächtern sind die hohen Entsorgungskosten in der Jahresrechnung aufgefallen. Die Müllcontainer waren im vergangenem Jahr immer wieder Thema im Verein. Auf der Jahreshauptversammlung hat der Vorstand berichtet, dass die Stadtreinigung unsere Containeranzahl und den Abholungsintervall verdoppelt hat, was selbstverständlich zu höheren Kosten führt. Die Entscheidung hat die Stadtreinigung getroffen, da es an den Müllcontainern immer wieder zu illegaler Müllentsorgung gekommen war. Da leider auch diese Maßnahme nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat, haben sich einige wenige Gartenfreunde mehrmals im Jahr bereit erklärt die Entsorgung vorzunehmen, wenn die Müllplätze wieder einmal vor Sperrmüll übergequollen sind. 

Um diesem Problem endlich ein Ende zu setzen, können wir auf der Mitgliederversammlung die Abschaffung der Müllcontainer beantragen und beschließen. Jedes Vereinsmitglied ist dann selbstständig für die Entsorgung seines anfallenden Hausmülls verantwortlich. Jedoch sind die Vorteile enorm:

– 100 € Kosteneinsparung pro Parzelle
– keine illegale Müllentsorgung
– keine Beschwerden durch die Stadtreinigung, Anwohner und Passanten
– weniger Arbeit für den Vorstand für Bearbeitung von Beschwerden

Umlagen

Auch die Umlagen sind jedes Jahr aufs Neue ein Thema. Um es einmal deutlich zu sagen, all diese Umlagen sind demokratische Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Das heißt, ein oder mehrere Mitglieder haben diese Umlagen beantragt. Sie wurden mit einer Mehrheit der anwesenden Mitglieder in einer Abstimmung beschlossen. Stimmberechtigt ist jedes Vereinsmitglied, es muss dafür nur anwesend sein. Die Umlagen dürfen gemäß § 4 Absatz 3 b maximal das sechfache des Mitgliedsbeitrages betragen. Das wären in unserem Fall Umlagen in Höhe von 492 €. Die derzeitigen Umlagen betragen 204,67 €, wenn man den Gartenfreund nicht online bezieht. Dies ist also das zweieinhalbfache des Mitgliedsbeitrags. 

Einsichtnahme in die Belege des Vereins

Einzelne Mitglieder haben nicht das Recht, sich Belege vom Vorstand zeigen zu lassen. Dafür gibt es die Revision, die jährlich die Finanzunterlagen und Belege des Vereins prüft. Seit zwei Jahren ist einer der beiden Revisor*innen-Posten unbesetzt. Wer sich also ein Bild von den Finanzen, Einkünften und Ausgaben des Vereins machen möchte, ist herzlich eingeladen sich bei der nächsten Mitgliederversammlung auf diesen Posten zu bewerben und sich wählen zu lassen. Ich würde mich sehr freuen mir die Arbeit mit einem oder einer weiteren Revisor*in teilen zu können.