Leerstand im Verein

Manchmal fragt man sich, warum auf manchen Parzellen seit Monaten oder sogar Jahren nichts passiert. Die Gärten verwildern nach und nach – aber trotzdem scheint sich nichts zu tun. Ich möchte dir heute ein paar Einblicke in die Gründe für solche Leerstände geben. In der Regel liegt es nicht daran, dass wir keine Interessent*innen hätten.

Absichtliche Verzögerung der Wertermittlung durch den abgebenden Pächter:
Manche Pächter*innen sind mit den Auflagen der Inspektion nicht einverstanden. Da das Wertermittlungsteam aber keine Bewertung durchführen darf, solange die Auflagen nicht erfüllt sind, passiert erst mal nichts. Im folgenden Jahr beginnt der ganze Prozess dann erneut und es werden meist noch weitere Mängel festgestellt, wenn der Garten in der Zwieschenzeit nicht bewirtschaftet wurde.

Stillstand beim Schlichtungsausschuss des LGH:
Der Schlichtungsausschuss des Landesbundes der Gartenfreunde Hamburg (LGH) tagt seit mehreren Jahren nicht mehr regelmäßig – zuerst wegen Corona, dann wegen des Umbaus der Geschäftsstelle. Pächter*innen, denen fristlos gekündigt wurde, haben ein Recht auf eine Anhörung vor dem Vereinsvorstand und können anschließend die Kündigung anfechten. In bestimmten Fällen muss dafür zunächst der Schlichtungsausschuss tätig werden, bevor der Anwalt des LGH eingeschaltet werden kann. Diese Verfahren verzögern sich dadurch extrem.

Gerichtlich bestellte Betreuer*innen:
Wenn ein Vereinsmitglied schwer erkrankt und keine Angehörigen hat, wird manchmal ein*e gerichtlich bestellter Betreuer*in eingesetzt. Diese haben meist keine Kenntnisse über Vereinsrecht oder Kleingartenverordnungen und verzögern oft die Rückgabe des Gartens, weil sie nicht bereit sind, das Wertermittlungsverfahren durchzuführen oder die Auflagen zu erfüllen.

Verstorbene Mitglieder:
Stirbt ein Mitglied ohne Erb*innen oder mit desinteressierten Angehörigen, bleibt der Garten oft lange ungenutzt. Ob und wie schnell er neu vergeben werden kann, hängt stark vom Zustand der Parzelle ab – und dieser ist in solchen Fällen meist schlecht. Dadurch verläuft der Wertermittlungsprozess sehr schleppend.

Fehlende Kündigungsgründe:
Solange ein*e Pächter*in die Pacht regelmäßig, pünktlich und vollständig bezahlt, gibt es nur wenige Gründe für eine Kündigung. Einer davon wäre ein sogenannter Bewirtschaftungsmangel, der bei stark verwilderten Gärten durchaus gegeben sein kann – dieser muss jedoch vom Vorstand offiziell festgestellt werden. In unserem Verein liegt es in der Verantwortung der Obleute, solche Mängel zu melden. Dafür soll einmal jährlich eine Vereinsbegehung durch die Obleute stattfinden. In den letzten Jahren hat das allerdings nicht stattgefunden. Wir hoffen sehr, dass sich die Kommunikation zwischen den Obleuten der einzelnen Kolonien in diesem Jahr verbessert.

Kleingärten für Biologische Vielfalt

Bereits 2011 ging das Bundesprogramm Biologische Vielfalt an den Start. Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands (BKD) und der Deutsche Schreberjugend Bundesverband (DSJ) haben mit diesem Programm das gemeinsamen Verbundprojekt „Kleingärten für Biologische Vielfalt“ ins Leben gerufen. Mit diesem Projekt wollen sie dazu beitragen, die biologische Vielfalt in Kleingärten zu schützen und zu erhöhen. Dafür wurden 11 schnelle Tipps zusammengestellt, die jeder Kleingärtner und jede Kleingärtnerin umsetzen kann. Diese stehen dir hier zum download zur Verfügung. Vielleicht hast du ja Lust einige dieser Tipps auszuprobieren und sie mit deinen Gartennachbar*innen zu teilen.

Jahresrechnung 2025

Erst einmal möchte ich mich bei den beiden Helferinnen bedanken, die über 260 Rechnungen eingetütet und frankiert haben. Unsere Helferinnen aus den letzten Jahren sind in den Ruhestand gegangen und so haben wir dringend Nachwuchs gebraucht.

Wir hätten gerne Papier gespart und die Rechnungen beidseitig bedrucken lassen. Leider hat uns der Drucker im Stich gelassen und offenbar ein paar Seiten nicht richtig eingezogen, so dass Vorder- und Rückseite einiger Rechnungen nicht zueinander gehörten. Vorsichtshalber um kein weiteres Papier zu verschwenden, werden wir zukünftig weiterhin auf einen beidseitigen Druck verzichten.

Entsorgungskosten

Vielen Pächtern sind die hohen Entsorgungskosten in der Jahresrechnung aufgefallen. Die Müllcontainer waren im vergangenem Jahr immer wieder Thema im Verein. Auf der Jahreshauptversammlung hat der Vorstand berichtet, dass die Stadtreinigung unsere Containeranzahl und den Abholungsintervall verdoppelt hat, was selbstverständlich zu höheren Kosten führt. Die Entscheidung hat die Stadtreinigung getroffen, da es an den Müllcontainern immer wieder zu illegaler Müllentsorgung gekommen war. Da leider auch diese Maßnahme nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat, haben sich einige wenige Gartenfreunde mehrmals im Jahr bereit erklärt die Entsorgung vorzunehmen, wenn die Müllplätze wieder einmal vor Sperrmüll übergequollen sind. 

Um diesem Problem endlich ein Ende zu setzen, können wir auf der Mitgliederversammlung die Abschaffung der Müllcontainer beantragen und beschließen. Jedes Vereinsmitglied ist dann selbstständig für die Entsorgung seines anfallenden Hausmülls verantwortlich. Jedoch sind die Vorteile enorm:

– 100 € Kosteneinsparung pro Parzelle
– keine illegale Müllentsorgung
– keine Beschwerden durch die Stadtreinigung, Anwohner und Passanten
– weniger Arbeit für den Vorstand für Bearbeitung von Beschwerden

Umlagen

Auch die Umlagen sind jedes Jahr aufs Neue ein Thema. Um es einmal deutlich zu sagen, all diese Umlagen sind demokratische Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Das heißt, ein oder mehrere Mitglieder haben diese Umlagen beantragt. Sie wurden mit einer Mehrheit der anwesenden Mitglieder in einer Abstimmung beschlossen. Stimmberechtigt ist jedes Vereinsmitglied, es muss dafür nur anwesend sein. Die Umlagen dürfen gemäß § 4 Absatz 3 b maximal das sechfache des Mitgliedsbeitrages betragen. Das wären in unserem Fall Umlagen in Höhe von 492 €. Die derzeitigen Umlagen betragen 204,67 €, wenn man den Gartenfreund nicht online bezieht. Dies ist also das zweieinhalbfache des Mitgliedsbeitrags. 

Einsichtnahme in die Belege des Vereins

Einzelne Mitglieder haben nicht das Recht, sich Belege vom Vorstand zeigen zu lassen. Dafür gibt es die Revision, die jährlich die Finanzunterlagen und Belege des Vereins prüft. Seit zwei Jahren ist einer der beiden Revisor*innen-Posten unbesetzt. Wer sich also ein Bild von den Finanzen, Einkünften und Ausgaben des Vereins machen möchte, ist herzlich eingeladen sich bei der nächsten Mitgliederversammlung auf diesen Posten zu bewerben und sich wählen zu lassen. Ich würde mich sehr freuen mir die Arbeit mit einem oder einer weiteren Revisor*in teilen zu können. 

Strom im Kleingartenverein

Wir dürfen uns zu den glücklichen Vereinen zählen, welche Strom auf den Parzellen haben. Dies wird durch die Lichtgemeinschaft e. V. verwaltet. Das Stromnetz wird seit vielen Jahren von unserem Gartenfreund Andreas gewartet und in Schuss gehalten. Dabei stößt er regelmäßig auf kleine oder größere Probleme, denn unser Stromnetz ist sehr alt. Es wurde bereits bei Gründung des Vereins 1964 gelegt. Damit dieses Netz nicht überlastet, bittet Andreas darum, nicht zu viele elektrische Geräte gleichzeitig laufen zu lassen. Geräte, die viel Strom ziehen (ausgenommen Kühlschränke), sind nicht regelmäßig zu verwenden. Backöfen, Geschirrspülmaschinen etc. sind ohnehin verboten.

Einmal im Jahr fragt der Verein der Lichtgemeinschaft die Zählerstände der Stromzähler auf den Parzellen ab und liest die Zählerstände der Hauptzähler ab. Diese Zählerstände müssen der Lichtgemeinschaft bis zum 31.07. des Jahres mitgeteilt werden. Der Verbrauch der einzelnen Zwischenzähler muss weitestgehend mit dem der Hauptzähler übereinstimmen. Ist das nicht der Fall sprechen wir von einem sogenannten Schwund. Dieser Schwund kann auf verschiede Ursachen zurück geführt werden.

  1. durch Wiederstände des Stromflusses in den Leitungen aufgrund ihrer Beschaffenheit, wie Länge und Querschnitt und eingesetztem Material. Hier sollen 2-5 % Verlust vom Gesamtverbrauch üblich sein.
  2. Eigenverbrauch der Zwischenzähler.
  3. beschädigte Stromkabel
  4. falsch oder gar nicht abgelesene Zwischenzähler.

Da der Stromanbieter den Verbrauch über die Hauptzähler abrechnet, kommt es zu kleinere oder auch größeren Differenzen. Dieser Schwund wird auf die Mitglieder umgelegt und als solcher auf der Jahresrechnung ausgewiesen.

Wertermittlungen

Zu einer Wertermittlung kommt es immer dann, wenn ein Gartenfreund oder eine Gartenfreundin seine oder ihre Parzelle aufgibt. Die Weitergabe eines Gartens ohne diese Wertermittlung ist nicht möglich. Hier möchte ich dir einen Einblick in den Ablauf einer Wertermittlung und die Arbeit des Wertermittlungsteams geben.

Möchte ein Pächter / eine Pächterin den Garten aufgeben, reicht er oder sie die schriftliche Kündigung beim Vorstand ein. Die Kündigung muss bis zum 30.06. des laufenden Kalenderjahres beim Verein eingegangen sein. Der Vorstand versendet eine Kündigungsbestätigung. In dieser findet man alle wichtigen Informationen für das weitere Vorgehen.

Der Pächter macht einen Termin bei der Wertermittlungskommission zur Vorbesichtigung. Derzeit bei Nicole Glover unter 0177 628 64 60. Man kann ihr auch ohne Probleme bei Whatsapp oder eine Nachricht schreiben und sie meldet sich so schnell wie möglich zurück. Für die Terminvergabe braucht sie die Parzellennummer. Die Termine finden derzeit immer Dienstags und Donnerstag von 10-12 Uhr in den Monaten März bis September statt. Wer arbeiten muss und sich nicht frei nehmen kann, hat die Möglichkeit eine/n Bevollmächtigte/n mit einer schriftlichen Vollmacht zum Termin zu schicken. Sowohl für die Vorbesichtigung, als auch für die spätere Wertermittlung fällt eine Gebühr von je 52,00 €, also eine Gesamtsumme von 104,00 € an. Diese Gebühr ist in bar zum Termin zu entrichten.

Es findet nun eine Vorbesichtigung statt. Bei dieser treffen sich die Wertermittlungskommission, bestehend aus 3 Mitgliedern des Vereins und der scheidende Pächter / die scheidende Pächterin auf der jeweiligen Parzelle. Den Wertermittelden muß Zugang zu Parzelle und Laube ermöglicht werden. Sie stellen alle Mängel fest. Im Anschluss wird ein Inspektionsprotokoll erstellt, aus dem hervorgeht, welche Auflagen der Pächter / die Pächterin zu erfüllen hat, bevor eine Wertermittlung stattfinden kann. Dieses kann im Vereinshaus abgeholt oder gegen die Übernahme der Nachnahmegebühr versendet werden.

Nach Beseitigung ALLER Mängel, wird ein Termin für die Wertermittlung vereinbart (wieder bei Nicole Glover). Die Kommission und der Pächter / die Pächterin kommen erneut zusammen. Bei diesem Termin wird begutachtet in welchem Zustand sich der Garten und die Laube befinden. Es werden Obst- und Gemüsepflanzen gezählt und Flächen vermessen. Das vom Landesbund geschulte Team setzt sich zusammen und berechnet den Wert des Gartens. Dem / der scheidenden Pächter/-in wird die Wertermittlung im Vereinshaus ausgehändigt oder gegen Übernahme der Nachnahmegebühr zugeschickt. Diese wird mit seiner / ihrer Unterschrift rechtskräftig.

Nun bietet der Vorstand den Anwärtern und Anwärterinnen auf der Warteliste des Vereins die Parzelle zur Pacht an. Finden sich keine Interessierten, kann der / die Pächter/-in einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin vorschlagen. Bis zum Pächterwechsel ist der / die scheidende Pächter/-in weiterhin zur Zahlung der Pacht, des Mitgliedbeitrags, der Versicherungsbeiträge und sonstiger Kosten verpflichtet (Vereinssatzung § 12 Abs. 7). Außerdem ist der Pächter weiterhin zur Pflege und Instandhaltung der Parzelle verpflichtet (Richtlinien für die Inspektion und Wertermittlung Punkt 1.6.2). Findet sich bis zum Ende des Kalenderjahres kein Nachfolgepächter, kann der Vorstand im folgenden Kalenderjahr eine Erneute Wertermittlung veranlassen. Die Kosten dafür trägt der / die scheidende Pächter/-in. Es ist also im Interesse des Pächters oder der Pächterin diesen Prozess möglichst schnell zu erledigen. Ist ein neuer Pächter gefunden, findet die Übergabe der Parzelle statt.

Erst dann kommt es, innerhalb einer Frist von einem Monat, zur Verrechnung bzw. Rückzahlung der Sicherheitsleistung, wenn diese bei Übernahme des Gartens geleistet wurde und alle Auflagen restlos erfüllt sind (Einzelpachtvertrag § 6 Abs. 3).

Ist der / die Pächter/-in nicht mit der Wertermittlung einverstanden, hat er gemäß Richtlinie für die Inspektion und Wertermittlung (Stand 2021) Punkt 1.5 die Möglichkeit die Unterschrift und damit Anerkennung der Wertermittlung zu verweigern. Er / sie kann nun, unter Einbindung des Vorstandes, eine zweite Wertermittlung durch den Bezirksgruppenvorstand schriftlich beantragen. Die Kosten hierfür trägt der / die Pächter/-in, wenn der neu festgestellte Parzellenwert weniger als 30 % über dem von der Vereinskommission ermittelten Wert liegt. Derzeit beträgt die Gebühr 175,00 € pro Termin.

Die Wertermittlungskommission agiert nach besten Wissen und Gewissen im Sinne der Gesetze und Vorgaben. Hier nachzulesen:

Bundeskleingartengesetz
Satzung des Gartenvereins
Gartenordnung
Wertermittlungsrichtlinien

Cannabis im Gartenverein

Für alle Gartenfreunde, die sich bereits darauf gefreut haben, zukünftig Cannabis im Kleingartenverein anbauen zu können, habe ich schlechte Nachrichten.

Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen wäre auch nach Inkrafttreten des CanG (Cannabisgesetz – CanG) grundsätzlich nicht erlaubt! Der Anbau der vielzitierten 3 Pflanzen wäre nämlich lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig, außer bei bestandsgeschützter Wohnnutzung (nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG). Das teilt uns der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschland e. V. mit.

Vereinfacht gesagt, darf man Cannabis auch künftig nur in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus anbauen.

Da es im Gesetzestext unter § 10 Abs. 1 CanG heißt: „Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.“, wäre ein Anbau im Kleingartenverein ohnehin nicht denkbar.

Rundschreiben des Vorstandes Nr. 1/2024

Liebe Gartenfreunde, liebe Gartenfreundinnen,

Der Vorstand wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen einen guten Start ins neue Jahr. Das Wasser wird witterungsbedingt ab Anfang/Mitte April angestellt. Falls Leitungen defekt sein sollten ist mit Verzögerung wg. Reparaturarbeiten zu rechnen.

Wir bitten das die Gartenpforten ab dem 07.04.2024 bis zum 21.04.2024 nicht abzuschließen. Wir weisen auch darauf hin, dass eine Erschwerniszulage“ in der Höhe von EUR 5.00 geleistet werden muss, wenn die Gartenpforte abgeschlossen ist.

Wertermittlung

Wertermittlungen werden ab April durchgeführt. Hierfür werden dringend Mitarbeiter gesucht! Wer sich vorstellen kann aktiv als Wertermittiler/in des Vereins mitzuwirken möge sich doch bitte im Vereinshaus melden (Do. und. So ab 10 Uhr geöffnet) Wir würden uns sehr freuen.

Gemeinschaftsarbeit 2024

Die Termine der jeweiligen Parzellennummer werden in den Schaukästen ausgehängt.

GMA-Termine: 13.04.2024, 11.05.2024, 08.06.2024, 13.07.2024, 10.08.2024, 14.09.2024 sowie 12.10.2024.

Sollten Sie zu den vorgegebenen Terminen nicht können, setzen Sie sich bitte mit ihrem Kolonieobmann in Verbindung.

Feste und sonstige Aktivitäten

 Im Mai 2024 startet der Verein die Hauptsaison mit Angrillen sowie Kinder- und Erwachsenensfest.

Das traditionelle Schinkenbrotessen zu Himmelfahrt (Vatertag) findet am Donnerstag, 09.05.2024 statt.

Das Kinder- und Sommerfest mit Flohmarkt wird voraussichtlich am Samstag, 06.07.2024 stattfinden.

Müllcontainer

Ab dem 01.04.2014 stehen die Container wieder zur Verfügung. Bitte keinen Abfall daneben stellen.

(Ungeziefergefahr). Sperrmüll und Gartenabfälle bitte zum Recyclinghof bringen!

Schranken bzw. Pforten

Ab dem 07.04.2024 bis 21.04.2024 sind die Schranken bzw. Pforten der Kolonie geöffnet.

Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung findet statt am

Sonntag, dem 12.05.2024 um 10:00 Uhr, im Vereinshaus.

Wie üblich, sind die Mitgliederausweise mitzubringen. Zutritt nur für Mitglieder mit einem gültigen Mitgliederausweis. Alkoholische Getränke sind verboten.

Der Kassen- und Geschäftsbericht liegt rechtzeitig vor der Jahreshauptversammlung im Vereinshaus zur Einsichtnahme/Abholung aus.

Dauerbewohnen

Wir weisen nochmals darauf hin, dass das Dauerbewohnen der Gartenlaube unzulässig ist. Eine gelegentliche Übernachtung ist erlaubt (s. § 15 der Satzung).

Vorauszahlung/ Jahresabrechnung

Wie schon in den Vorjahren ist es möglich, Vorauszahlung für die jeweils nächste Jahresabrechnung ganzjährig unter Angabe der Parzellennummer vorzunehmen. Das gilt auch für die Lichtgemeinschaft.

Bei Beantragung von Ratenzahlungen der Jahresabrechnung ist ein Dauerauftrag Ihrer Bank erforderlich.

Anschriftsänderung

Wir haben schon wiederholt darauf hingewiesen uns Änderungen wie Namen, Anschrift, Telefon usw. umgehend zu melden. Es sind wieder Rechnungen zurück gekommen, weil die uns vorliegende Anschrift falsch war. Das verursacht einen immensen Zeitaufwand und ist mit erheblichen Portokosten verbunden.

Baumfällgenehmigung

Der Antrag auf Baumfällgenehmigung muss bis Ende September 2024 beim Verein vorliegen, da die Genehmigung nur durch die Behörde erfolgt. Es werden nur Anträge angenommen für Bäume die – gemessen bei der Höhe von 1.30 m- einem Durchmesser von mehr als 25 cm haben.

!!Bäume dürfen nur vom 01. Oktober bis zum 29. Februar des Folgejahres gefällt werden!!

Offenes Feuer/Rauchbelästigung

Wir weisen nochmals darauf hin: Das Verbrennen von Abfällen -auch Gartenabfällen – ist verboten!!!

Ruhezeiten

Da es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Gartenfreunden kommt hier nochmals die Ruhezeiten:

Das Rasenmähen ist an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet Montags und Sonnabend: Zwischen 9 und 13 Uhr und 15 bis 19 Uhr

Sehr laute Geräte wie z.B. Laubbläser und Motormäher U.ä. nur zwischen 9 und 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr

 Gartenteichbesitzer

Werden gebeten ihren Teich zu sichern (Umrandung mit kleinen Zäunen o.a.) um möglichen Unfällen mit Kleinkindern, auch aus der Nachbarschaft vorzubeugen.

Parzellenwechsel

Wir weisen nochmals dringend darauf hin, dass bei einem Parzellenwechsel Vorverträge bzw. private Abwicklung nicht anerkannt werden!! Eine Wertermittlung erfolgt erst, wenn vom aufgebenden Pächter alle Auflagen aus der Vorbesichtigung erfüllt worden sind.

Der aufgebende Pächter kann keinen Nachfolgepächter bestimmen, sondern nur vorschlagen. Der Vorstand beschließt wer der Nachfolgepächter wird! Andere Absprachen zwischen dem aufgebenden Pächter und dem potenziellen Nachfolgepächter werden vom Vorstand nicht anerkannt und haben keine Rechtsgültigkeit.

Aus gegebenem Anlass weist der Vorstand ausdrücklich darauf hin, dass nicht durchgeführte Gemeinschaftsarbeiten einen Kündigungsgrund darstellen. Die Termine zur Gemeinschaftsarbeit hängen in den Schaukästen- wer zu dem Termin nicht kommen kann, hat die Möglichkeit einen Termin mit seinem Kolonieobmann abzustimmen.

Dieses Rundschreiben liegt im Vereinshaus zur Abholung bereit.

Hamburg, März 2024

Dr. Harald von Heimburg
1. Vorsitzender