Strom im Kleingartenverein

Wir dürfen uns zu den glücklichen Vereinen zählen, welche Strom auf den Parzellen haben. Dies wird durch die Lichtgemeinschaft e. V. verwaltet. Das Stromnetz wird seit vielen Jahren von unserem Gartenfreund Andreas gewartet und in Schuss gehalten. Dabei stößt er regelmäßig auf kleine oder größere Probleme, denn unser Stromnetz ist sehr alt. Es wurde bereits bei Gründung des Vereins 1964 gelegt. Damit dieses Netz nicht überlastet, bittet Andreas darum, nicht zu viele elektrische Geräte gleichzeitig laufen zu lassen. Geräte, die viel Strom ziehen (ausgenommen Kühlschränke), sind nicht regelmäßig zu verwenden. Backöfen, Geschirrspülmaschinen etc. sind ohnehin verboten.

Einmal im Jahr fragt der Verein der Lichtgemeinschaft die Zählerstände der Stromzähler auf den Parzellen ab und liest die Zählerstände der Hauptzähler ab. Diese Zählerstände müssen der Lichtgemeinschaft bis zum 31.07. des Jahres mitgeteilt werden. Der Verbrauch der einzelnen Zwischenzähler muss weitestgehend mit dem der Hauptzähler übereinstimmen. Ist das nicht der Fall sprechen wir von einem sogenannten Schwund. Dieser Schwund kann auf verschiede Ursachen zurück geführt werden.

  1. durch Wiederstände des Stromflusses in den Leitungen aufgrund ihrer Beschaffenheit, wie Länge und Querschnitt und eingesetztem Material. Hier sollen 2-5 % Verlust vom Gesamtverbrauch üblich sein.
  2. Eigenverbrauch der Zwischenzähler.
  3. beschädigte Stromkabel
  4. falsch oder gar nicht abgelesene Zwischenzähler.

Da der Stromanbieter den Verbrauch über die Hauptzähler abrechnet, kommt es zu kleinere oder auch größeren Differenzen. Dieser Schwund wird auf die Mitglieder umgelegt und als solcher auf der Jahresrechnung ausgewiesen.

Wertermittlungen

Zu einer Wertermittlung kommt es immer dann, wenn ein Gartenfreund oder eine Gartenfreundin seine oder ihre Parzelle aufgibt. Die Weitergabe eines Gartens ohne diese Wertermittlung ist nicht möglich. Hier möchte ich dir einen Einblick in den Ablauf einer Wertermittlung und die Arbeit des Wertermittlungsteams geben.

Möchte ein Pächter / eine Pächterin den Garten aufgeben, reicht er oder sie die schriftliche Kündigung beim Vorstand ein. Die Kündigung muss bis zum 30.06. des laufenden Kalenderjahres beim Verein eingegangen sein. Der Vorstand versendet eine Kündigungsbestätigung. In dieser findet man alle wichtigen Informationen für das weitere Vorgehen.

Der Pächter macht einen Termin bei der Wertermittlungskommission zur Vorbesichtigung. Derzeit bei Nicole Glover unter 0177 628 64 60. Man kann ihr auch ohne Probleme bei Whatsapp oder eine Nachricht schreiben und sie meldet sich so schnell wie möglich zurück. Für die Terminvergabe braucht sie die Parzellennummer. Die Termine finden derzeit immer Dienstags und Donnerstag von 10-12 Uhr in den Monaten März bis September statt. Wer arbeiten muss und sich nicht frei nehmen kann, hat die Möglichkeit eine/n Bevollmächtigte/n mit einer schriftlichen Vollmacht zum Termin zu schicken. Sowohl für die Vorbesichtigung, als auch für die spätere Wertermittlung fällt eine Gebühr von je 52,00 €, also eine Gesamtsumme von 104,00 € an. Diese Gebühr ist in bar zum Termin zu entrichten.

Es findet nun eine Vorbesichtigung statt. Bei dieser treffen sich die Wertermittlungskommission, bestehend aus 3 Mitgliedern des Vereins und der scheidende Pächter / die scheidende Pächterin auf der jeweiligen Parzelle. Den Wertermittelden muß Zugang zu Parzelle und Laube ermöglicht werden. Sie stellen alle Mängel fest. Im Anschluss wird ein Inspektionsprotokoll erstellt, aus dem hervorgeht, welche Auflagen der Pächter / die Pächterin zu erfüllen hat, bevor eine Wertermittlung stattfinden kann. Dieses kann im Vereinshaus abgeholt oder gegen die Übernahme der Nachnahmegebühr versendet werden.

Nach Beseitigung ALLER Mängel, wird ein Termin für die Wertermittlung vereinbart (wieder bei Nicole Glover). Die Kommission und der Pächter / die Pächterin kommen erneut zusammen. Bei diesem Termin wird begutachtet in welchem Zustand sich der Garten und die Laube befinden. Es werden Obst- und Gemüsepflanzen gezählt und Flächen vermessen. Das vom Landesbund geschulte Team setzt sich zusammen und berechnet den Wert des Gartens. Dem / der scheidenden Pächter/-in wird die Wertermittlung im Vereinshaus ausgehändigt oder gegen Übernahme der Nachnahmegebühr zugeschickt. Diese wird mit seiner / ihrer Unterschrift rechtskräftig.

Nun bietet der Vorstand den Anwärtern und Anwärterinnen auf der Warteliste des Vereins die Parzelle zur Pacht an. Finden sich keine Interessierten, kann der / die Pächter/-in einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin vorschlagen. Bis zum Pächterwechsel ist der / die scheidende Pächter/-in weiterhin zur Zahlung der Pacht, des Mitgliedbeitrags, der Versicherungsbeiträge und sonstiger Kosten verpflichtet (Vereinssatzung § 12 Abs. 7). Außerdem ist der Pächter weiterhin zur Pflege und Instandhaltung der Parzelle verpflichtet (Richtlinien für die Inspektion und Wertermittlung Punkt 1.6.2). Findet sich bis zum Ende des Kalenderjahres kein Nachfolgepächter, kann der Vorstand im folgenden Kalenderjahr eine Erneute Wertermittlung veranlassen. Die Kosten dafür trägt der / die scheidende Pächter/-in. Es ist also im Interesse des Pächters oder der Pächterin diesen Prozess möglichst schnell zu erledigen. Ist ein neuer Pächter gefunden, findet die Übergabe der Parzelle statt.

Erst dann kommt es, innerhalb einer Frist von einem Monat, zur Verrechnung bzw. Rückzahlung der Sicherheitsleistung, wenn diese bei Übernahme des Gartens geleistet wurde und alle Auflagen restlos erfüllt sind (Einzelpachtvertrag § 6 Abs. 3).

Ist der / die Pächter/-in nicht mit der Wertermittlung einverstanden, hat er gemäß Richtlinie für die Inspektion und Wertermittlung (Stand 2021) Punkt 1.5 die Möglichkeit die Unterschrift und damit Anerkennung der Wertermittlung zu verweigern. Er / sie kann nun, unter Einbindung des Vorstandes, eine zweite Wertermittlung durch den Bezirksgruppenvorstand schriftlich beantragen. Die Kosten hierfür trägt der / die Pächter/-in, wenn der neu festgestellte Parzellenwert weniger als 30 % über dem von der Vereinskommission ermittelten Wert liegt. Derzeit beträgt die Gebühr 175,00 € pro Termin.

Die Wertermittlungskommission agiert nach besten Wissen und Gewissen im Sinne der Gesetze und Vorgaben. Hier nachzulesen:

Bundeskleingartengesetz
Satzung des Gartenvereins
Gartenordnung
Wertermittlungsrichtlinien

Cannabis im Gartenverein

Für alle Gartenfreunde, die sich bereits darauf gefreut haben, zukünftig Cannabis im Kleingartenverein anbauen zu können, habe ich schlechte Nachrichten.

Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen wäre auch nach Inkrafttreten des CanG (Cannabisgesetz – CanG) grundsätzlich nicht erlaubt! Der Anbau der vielzitierten 3 Pflanzen wäre nämlich lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig, außer bei bestandsgeschützter Wohnnutzung (nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG). Das teilt uns der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschland e. V. mit.

Vereinfacht gesagt, darf man Cannabis auch künftig nur in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus anbauen.

Da es im Gesetzestext unter § 10 Abs. 1 CanG heißt: „Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.“, wäre ein Anbau im Kleingartenverein ohnehin nicht denkbar.

Rundschreiben des Vorstandes Nr. 1/2024

Liebe Gartenfreunde, liebe Gartenfreundinnen,

Der Vorstand wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen einen guten Start ins neue Jahr. Das Wasser wird witterungsbedingt ab Anfang/Mitte April angestellt. Falls Leitungen defekt sein sollten ist mit Verzögerung wg. Reparaturarbeiten zu rechnen.

Wir bitten das die Gartenpforten ab dem 07.04.2024 bis zum 21.04.2024 nicht abzuschließen. Wir weisen auch darauf hin, dass eine Erschwerniszulage“ in der Höhe von EUR 5.00 geleistet werden muss, wenn die Gartenpforte abgeschlossen ist.

Wertermittlung

Wertermittlungen werden ab April durchgeführt. Hierfür werden dringend Mitarbeiter gesucht! Wer sich vorstellen kann aktiv als Wertermittiler/in des Vereins mitzuwirken möge sich doch bitte im Vereinshaus melden (Do. und. So ab 10 Uhr geöffnet) Wir würden uns sehr freuen.

Gemeinschaftsarbeit 2024

Die Termine der jeweiligen Parzellennummer werden in den Schaukästen ausgehängt.

GMA-Termine: 13.04.2024, 11.05.2024, 08.06.2024, 13.07.2024, 10.08.2024, 14.09.2024 sowie 12.10.2024.

Sollten Sie zu den vorgegebenen Terminen nicht können, setzen Sie sich bitte mit ihrem Kolonieobmann in Verbindung.

Feste und sonstige Aktivitäten

 Im Mai 2024 startet der Verein die Hauptsaison mit Angrillen sowie Kinder- und Erwachsenensfest.

Das traditionelle Schinkenbrotessen zu Himmelfahrt (Vatertag) findet am Donnerstag, 09.05.2024 statt.

Das Kinder- und Sommerfest mit Flohmarkt wird voraussichtlich am Samstag, 06.07.2024 stattfinden.

Müllcontainer

Ab dem 01.04.2014 stehen die Container wieder zur Verfügung. Bitte keinen Abfall daneben stellen.

(Ungeziefergefahr). Sperrmüll und Gartenabfälle bitte zum Recyclinghof bringen!

Schranken bzw. Pforten

Ab dem 07.04.2024 bis 21.04.2024 sind die Schranken bzw. Pforten der Kolonie geöffnet.

Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung findet statt am

Sonntag, dem 12.05.2024 um 10:00 Uhr, im Vereinshaus.

Wie üblich, sind die Mitgliederausweise mitzubringen. Zutritt nur für Mitglieder mit einem gültigen Mitgliederausweis. Alkoholische Getränke sind verboten.

Der Kassen- und Geschäftsbericht liegt rechtzeitig vor der Jahreshauptversammlung im Vereinshaus zur Einsichtnahme/Abholung aus.

Dauerbewohnen

Wir weisen nochmals darauf hin, dass das Dauerbewohnen der Gartenlaube unzulässig ist. Eine gelegentliche Übernachtung ist erlaubt (s. § 15 der Satzung).

Vorauszahlung/ Jahresabrechnung

Wie schon in den Vorjahren ist es möglich, Vorauszahlung für die jeweils nächste Jahresabrechnung ganzjährig unter Angabe der Parzellennummer vorzunehmen. Das gilt auch für die Lichtgemeinschaft.

Bei Beantragung von Ratenzahlungen der Jahresabrechnung ist ein Dauerauftrag Ihrer Bank erforderlich.

Anschriftsänderung

Wir haben schon wiederholt darauf hingewiesen uns Änderungen wie Namen, Anschrift, Telefon usw. umgehend zu melden. Es sind wieder Rechnungen zurück gekommen, weil die uns vorliegende Anschrift falsch war. Das verursacht einen immensen Zeitaufwand und ist mit erheblichen Portokosten verbunden.

Baumfällgenehmigung

Der Antrag auf Baumfällgenehmigung muss bis Ende September 2024 beim Verein vorliegen, da die Genehmigung nur durch die Behörde erfolgt. Es werden nur Anträge angenommen für Bäume die – gemessen bei der Höhe von 1.30 m- einem Durchmesser von mehr als 25 cm haben.

!!Bäume dürfen nur vom 01. Oktober bis zum 29. Februar des Folgejahres gefällt werden!!

Offenes Feuer/Rauchbelästigung

Wir weisen nochmals darauf hin: Das Verbrennen von Abfällen -auch Gartenabfällen – ist verboten!!!

Ruhezeiten

Da es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Gartenfreunden kommt hier nochmals die Ruhezeiten:

Das Rasenmähen ist an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet Montags und Sonnabend: Zwischen 9 und 13 Uhr und 15 bis 19 Uhr

Sehr laute Geräte wie z.B. Laubbläser und Motormäher U.ä. nur zwischen 9 und 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr

 Gartenteichbesitzer

Werden gebeten ihren Teich zu sichern (Umrandung mit kleinen Zäunen o.a.) um möglichen Unfällen mit Kleinkindern, auch aus der Nachbarschaft vorzubeugen.

Parzellenwechsel

Wir weisen nochmals dringend darauf hin, dass bei einem Parzellenwechsel Vorverträge bzw. private Abwicklung nicht anerkannt werden!! Eine Wertermittlung erfolgt erst, wenn vom aufgebenden Pächter alle Auflagen aus der Vorbesichtigung erfüllt worden sind.

Der aufgebende Pächter kann keinen Nachfolgepächter bestimmen, sondern nur vorschlagen. Der Vorstand beschließt wer der Nachfolgepächter wird! Andere Absprachen zwischen dem aufgebenden Pächter und dem potenziellen Nachfolgepächter werden vom Vorstand nicht anerkannt und haben keine Rechtsgültigkeit.

Aus gegebenem Anlass weist der Vorstand ausdrücklich darauf hin, dass nicht durchgeführte Gemeinschaftsarbeiten einen Kündigungsgrund darstellen. Die Termine zur Gemeinschaftsarbeit hängen in den Schaukästen- wer zu dem Termin nicht kommen kann, hat die Möglichkeit einen Termin mit seinem Kolonieobmann abzustimmen.

Dieses Rundschreiben liegt im Vereinshaus zur Abholung bereit.

Hamburg, März 2024

Dr. Harald von Heimburg
1. Vorsitzender

Das Vereinshaus

Gegenüber der Bushaltestelle „Am Schulwald“ findet man unser Vereinshaus. Dort können sich Interessierte beraten und sich auf die Warteliste für freie Gärten setzen lassen. Donnerstags und Sonntags ist das Vereinshaus von 11-13 Uhr geöffnet.

Das tolle am Vereinshaus ist, dass man dort Mitglieder aus anderen Ecken des Vereins trifft, sich austauschen und zu wirklich günstigen Preisen ein Getränk zu sich nehmen kann. Dort gibt es zuerst die neusten und heißen Infos rund um den Verein. Dort findest du Hilfe und Tipps rund ums Thema Gartenleben. Dort finden unsere Vereins-Veranstaltungen statt und du kannst das Vereinshaus sogar für deine eigenen Veranstaltungen mieten.

In diesem Jahr wollen wir unser Vereinshaus Innen und vor allem Außen streichen und auf Vordermann bringen. Dafür suchen wir dringend freiwillige Helfer. Denn viele Hände machen der Arbeit schnell ein Ende. Egal ob du Pinsel schwingen, Abkleben, Stühle tragen oder etwas zum Buffett beitragen möchtest, du bist herzlich willkommen. Am 19.0823 haben wir bereits die erste Hälfte des Hauses von außen mit 12 lieben Gartenfreunden streichen können. Eine weitere Aktion ist für Samstag den 02.09.23 ab 10 Uhr geplant.

Bitte melde dich bei Nicole Glover unter 0177 628 64 60 oder im Vereinshaus. Jede Hilfe zählt!

Wir freuen uns darauf, dich im Vereinshaus zu treffen.

Miteinander

Manchmal kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Gartenfreunden. Das ist ganz normal und darf auch so sein. Allerdings gibt es auch ganz klare Vorgaben für das Miteinander in einem Kleingartenverein. Übergeordnet findet das Bundeskleingartengesetz Anwendung. Als nächstes haben wir die Vorgaben unseres Dachverbandes, dem Landesbund der Gartenfreunde Hamburg e. V., unsere Vereinssatzung und Gartenordnung und zuletzt Beschlüsse die in der Mitgliederversammlung des Vereins getroffen wurden.

Wenn wir uns alle an diese Vorgaben halten, ist ein harmonisches Miteinander gesichert. Doch manchmal weiß man vielleicht einfach gar nicht, was erlaubt ist und was nicht. Dann hilft ein Blick in die Satzung und die Gartenordnung. Ein paar elementare Punkte fasse ich hier einmal zusammen.

Ein Aspekt, der mir insbesondere als Wertermittlerin des Vereins immer wieder auffällt ist, dass es manchmal schon an der Einhaltung des § 2 Absatz 3 der Satzung mangelt. Wörtlich steht dort:

„Dem Mitglied (Kleingärtner) wird der Garten zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung (kleingärtnerische
Nutzung) überlassen.“

Das heißt im Klartext, die Parzelle ist kein Hobbyraum, keine Partyhöhle, kein Wohnungsersatz und auch kein Garten, in dem du 2 mal im Jahr grillst , ihn ansonsten aber nicht weiter beachtest. Möchtest du nun nicht jedes Jahr Gemüse anbauen, hast du auch die Möglichkeit Beerensträucher und Obstgehölze zu setzen und so deinen Teil zum Kleingartenwesen beizutragen.

Ein weiterer wichtiger Punkt für ein freundliches Miteinander ist Rücksichtnahme. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist tatsächlich aber sogar in der Gartenordnung unter Nr. 4 festgehalten.

„Jedes Mitglied ist verpflichtet, Ruhe, Frieden und Ordnung zu halten und alles zu unterlassen, was zu Unzuträglichkeiten führt und dem Gemeinschaftsleben zuwiderläuft. Es ist für das Verhalten seiner Besucher verantwortlich. Die rechtlichen Regelungen zur Bekämpfung gesundheitsgefährdenden Lärms sind einzuhalten. Geräusche spielender Kinder sind kein Lärm in diesem Sinne.“

Natürlich darfst du deinen Geburtstag im Garten feiern. Eine Party an jedem Wochenende ist jedoch nicht ok. Sprich vorher mit deinen Nachbarn, mach die Musik nicht zu laut und spätestens um 21 Uhr aus. Lade deine Nachbarn doch vielleicht auch einfach auf ein Getränk ein. Zusammen feiert es sich gleich noch einmal schöner.

Und klar fallen laute Arbeiten im Garten an. Rasenmähen, Grünschnitt häckseln, das Gartenhaus abschleifen usw. Jedoch soll sich der Lärm auf Arbeiten beschränken, die unmittelbar mit deinem Garten zu tun haben und darf nicht in den Zeiten von 13 – 15 Uhr und von 20 – 7 Uhr stattfinden. Sonntags darfst du überhaupt keinen Lärm machen. Bist du hobbymäßiger Möbelbauer, musst du hämmern, sägen, schleifen an eine anderen Ort verlegen.

Kinder sind die Gärtner von morgen und können bereits viel über Flora und Fauna lernen. Sie sind Teil unserer Gemeinschaft und ihr Spiel stellt niemals Lärm dar.

Sprecht miteinander, helft einander, nehmt Rücksicht aufeinander.

Protokoll Jahreshauptversammlung 2023

Für alle Mitglieder, die es nicht zur Jahreshauptversammlung geschafft haben, kommt hier eine Zusammenfassung des Protokolls.

Es waren 48 stimmberechtigte Mitglieder anwesend. Es wurde ein Antrag von einem Mitglied eingereicht. Die Versammlung wurde aufgezeichnet, um das spätere Protokoll zu erstellen. Nach Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den ersten Vorsitzenden Harald von Heimburg, wurden die verstorbenen und die langjährigen Mitglieder geehrt.

Als nächstes folgte der Geschäftsbericht über das Jahr 2022. Es sprach der erste Vorsitzende Harald von Heimburg.

  • Im Geschäftsjahr 2022 fanden insgesamt 17 Pächterwechsel statt, davon ein leerstehender Garten. 7 Parzellen davon waren stark verwildert und sanierungsbedürftig.
  • 2022 wurde 2 x die Sicherheitsleistung nach Pächterwechsel gegen offene Beiträge (Pacht und Strom) aufgerechnet um Einnahmeverluste auszugleichen.
  • Die Anzahl der Förder- und Partnermitgliedschaften ist trotz der Wechsel konstant geblieben.
  • Zum Jahreswechsel hatten wir 8 freie Gärten, davon 2 ohne Lauben.
  • Bei 2 Gärten wurde nach dem Tod des Pächters von den Angehörigen das Erbe ausgeschlagen, d.h. der Verein ist in diesen Fällen für die Räumung, Instandsetzung und Weiterverpachtung zuständig.
  • Es häufen sich Fälle bei denen Pächter altersbedingt den Garten nicht mehr bewirtschaften können und z.T. nicht mehr voll geschäftsfähig sind. Sie werden dann von einem amtlichen Betreuer vertreten. Diese Gärten werden von den Betreuern meist aufgrund finanzieller Schwierigkeiten der Pächter wg. Altersarmut fristlos gekündigt; Die Zahlung (auch beiZahlungsrückstand) wird eingestellt. Die Gärten – meist in schlechtem Zustand – werden dem Verein übergeben und sind so kaum weiter zuverpachten.
  • Bei 11 Gärten waren die Pächter (auch per Melderegisterauskunft) nicht postalisch erreichbar.
  • Pachtrückstände einzuklagen ist Aussichtslos bei den verwaisten Gärten von ehemaligen Pächtern mit Privatinsolvenz, eidesstattlichen Versicherungen und Pfändungsschutzkonten; hier handelt es sich um uneinbringbare Schulden die abgeschrieben wurden. Zum Teil wird eine Pachtbefreiung beim Landesbund beantragt. Diese Gärten wurden bis zur Verpachtung in Gemeinschaftsarbeit gepflegt.
  • An Versicherungsfällen lagen 2022 für die Lauben 6 gemeldete Einbrüche, 1 Brandstiftung und 1 Vandalismusschaden vor. Die Schäden wurden von der Basler Versicherung nach Versicherungshöhe gedeckt.
  • Es gab vereinzelt illegale „Fremdnutzung“ in den verwilderten Gärten und Lauben zwecks Schlafplatzsuche von Obdachlosen. Die Anzeigen wg. Einbruch, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Stromdiebstahl und Vandalismus wurden durchweg von der Staatsanwaltschaft mangels „öffenlichem Interesse“ eingestellt, d. h. wir mussten selber aktiv werden. Die betroffenen Gärten wurden durch Rodung der Gehölze einsichtbar gemacht und die Lauben wurden von Vereinsmitgliedern durch Verschraubungen gesichert. Es kam dennoch zu Wiederholungstaten.
  • Bei Feststellung von unbekannten Personen in den Parzellen bitte selbst sofort die Polizei anrufen – 110 wählen – die Vereinsnummer 454 und die Kolonie und Gartennummer durchgeben. Wegen möglicher Gefährdung durch die Täter bitte nicht alleine aktiv werden. Der Polizei liegt eine neue Liste mit den Namen der Pächter vor.

2022 wurden eine Reihe von Nachbesserungen im Verein ausgeführt:

  • Der Schrotthändler kam 2022 1 x zur Entsorgung von Altmetall hinter dem Entsorgungshaus.
    Bedauerlicherweise wurde hier 2022 von einigen Pächtern ganzjährig illegal Sperrmüll entsorgt. Bei Nachweis der Vermüllung wird Anzeige erstattet.
  • 60 Schäden an den Wasserleitungen wurden 2022 von den Wasserwarten behoben (Kügelhähne, Leitungsschäden).
  • Der extrem hohe Wasserschwund wurde in den Kolonien 3-6 festgestelit. Die Ursache wurde durch eine Fremdfirma per spezieller Leckageortung ermittelt. 2 große Leckagen in den Kolonien 4 und 6 wurden durch die Wasserwarte behoben. Die Zuleitung zum Nachbarverein Höpen wurde außer Betrieb genommen und wird auch in Zukunft stillgelegt bleiben.
  • Der Ziehwagen musste repariert werden.
  • 2022 wurde ein neuer Freischneider angeschafft.
  • Der vereinseigene Rasenmäher wurde repariert.
  • Eine Reparatur wg. Frostschaden an der Schüttstelle im Entsorgungshaus wurde voneinem Vorstandsmitglied durchgeführt.
  • Die Schlösser zur Schließung der Pfosten am Raakmoorgraben wurden 2022 entwendet. Beide Schlösser wurden ersetzt.
  • Für das Büro wurde 2022 ein neuer Laserdrucker und 2 Desktop-Rechner angeschaft.
  • Seit der Umstellung auf digitale |P-Telefonie 2019 gibt es regelmäßig Störungen beim Anrufempfang. Telefonisch waren wir zeitweise über das Festnetz nicht erreichbar. Die EDV muss auch in Zukunft für die digitale Kommunikation weiter aufgerüstet bzw. aktualisiert werden.
  • 1 neue Schmutzwasserpumpe zur Leerung der Wasserschächte mussten 2022 gekauft werden.
  • Es wurden weiterhin die generalüberholtengeeichten Stromzähler wg. dem vorgeschriebenen Turnuswechsel fortgesetzt eingebaut.
  • Wegen Gefährdung durch Baumschäden wurde zur Beseitigung die Baumschutzbehörde informiert. 2022 sind 8 Bäume in den Gärten und den Grünstreifen in der Anlage durch Sturm und Nässe umgekippt bzw. entwurzelt worden. Die Schäden wurden der Stadt und z. T. auch der Versicherung gemeldet. Beseitigt wurden die Schäden vom Fachamt des öffentlichen Raums, von Mitgliedern des Vereins und von einer Fachfirma.
  • Die durchschnittliche Beteiligung an der Geimeinschaftsarbeit lag 2022 pro Termin bei ca. 20 Gartenfreunden.
  • Für die Holz- und Grünschnittentsorgung wurden im Oktober 2022 Container auf den Parkplätzen Gehlengraben, Am Schulwald und Rodenkampsweg aufgestellt.
  • Leider wurden 2 der 5 Container nur zur Hälfte befüllt, d.h. die m‘ Füllkapazität wird in diesem Jahr reduziert oder ein Container weniger bestellt.

Diese Vereinsveranstaltungen haben 2022 stattgefunden:

  • „Die Ehrungsveranstaltung für langjährige Mitglieder“
  • Das traditionelle Schinkenbrotessen an Himmelfahrt.
  • Ein Helferessen
  • 5 Vereinsfeste wurden organisiert – Tanz in den Mai, Kindersommerfest, Herbstfest, Weihnachts- und Silvesterfeier..

Zum Besuch im Vereinshaus 2022:

  • Vermietungen konnten ab Jahresmitte wieder stattfinden. Stornierte aber bereits zur Coronazeit bezahlte Veranstaltungen wurden nachträglich durchgeführt.
    Der Vereinshausbesuch durch Mitglieder lässt weiter zuwünschen übrig.
  • Die Besuchsfrequenz liegt pro Öffnungszeit durchschnittlich bei ca. 8-10Personen.
  • Ausgelegte Infoblätter und Rundschreiben wurden von unseren Mitgliedern kaum abgeholt.
    Als Service wird in Zukunft zusätzlich ein EDV NEWSLETTER herausgegeben.
  • Der Ausnahmezustand während der Pandemie (ab März 2020) hat auch unseren Verein stark beeinträchtigt!

Weiteres:

  • Die Satzung, Gartenordnung und Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag werden von vielen Mitgliedern ignoriert. Ruhezeiten wurden nicht eingehalten, Kontakte zu Gartennachbarn fanden kaum stat. Gemeinschaftarbeit wurde nicht von allen geleistet. Zahlungstermine wurden nur verspätet nach Abmahnungen eingehalten. Gärten werden ohne Kenntnis des Vorstands weiter verkauft. Anbauten in illegaler Übergröße wurden errichtet. lllegale Sportgeräte wir Trampoline und Swimmingpools wurden reihenweise aufgebaut. Hygienebestimmungen wurden bei Treffen in den Gärten nicht eingehalten. Essenreste nach Grillpartys blieben mehrere Tage liegen. Werden die Mißstände freundlich angesprochern gibt es agresssive Reaktionen.
  • Es gab 2022 mindestens 15 Mitglieder, die uns nach einem Wohnungswechsel die neue Anschrift nicht mitgeteilt haben. Beim Rufnummernwechsel können viele Mitglieder, z.B. bei Einbrüchen oder sonstigen Schäden nicht kurzfristig benachrichtigt werden. Nichterreichbarkeit oder fehlende Kontaktadressen sind ein Kündigungsqrund.
  • Die Zahlungsmoral (Pacht) hat sich 2022 geringfügig verbessert. Mahnungen, Vorladungen und Kündigungsverfahren mussten eingeleitet werden. 2022 wurden nach schriftlichen Mahnungen 21 Vorladungen zur Vorstandssitzung wg. Nichtzahlung der Pacht und wg. Nachbarschaftsstreitigkeiten 2. Abmahnungen durchgeführt. Es wurden 4 Kündigungen wg. Nichtzahlung ausgesprochen und ohne Widerspruch akzeptiert.
  • Eine Planung zur strukturellen Verbessserung der Gartenanlage(Reparaturen/AusbesserungenoderErneuerungenderWege, Wasserleitungen, Drainagen) war 2022 faktisch unmöglich.
  • Die Altlasten – d.h. uneinbringlichen Schulden wurden erneut wie im Vorjahr in der Buchführung abgeschrieben um das Vereinsvermögen realistisch darzustellen. Der Rest zahlt in Raten. Einige davon haben dies leider wieder nicht mit den Vorstand abgesprochen.
  • Einige Pächter lesen anscheinend die Hinweise nicht welche Bankverbindung benutzt werden muss. Die Zahlung von Jahresrechnung und Strom in einer Summe auf das falsche Konto (Strom auf das Vereinskonto – Jahresrecnung auf das Konto der Lichtgemeinschaft) kompliziert erheblich die Buchführung.
  • Ratenzahlungen sind im Falle einer Notlage vorgesehen und müssen jedes Jahr neu vereinbart werden. Warum werden nicht ungefähr 30,00 € mtl. im Voraus per Dauerauftrag bezahlt. Die Pacht für den Garten beträgt pro Tag ca. 1.20 €. Das ist auch sozial vertretbar.
  • Die 15,00 € Mahngebühr (lt. Mitgliederbeschluß) entstehen durch den enormen Mehraufwand, den der Vorstand zu leisten hat – tgl. Kontoauszüge holen und sichten, Mehrfachbuchungen und mtl. Überprüfung des Zahlungsstands, Porto für Einschreiben, Anwalts- bzw. Gerichtskosten bei Mahnbescheiden,die der Verei verauslagen muss usw. Dazu ist zu bemerken – Pacht und Stromverbrauch sind eine Bringschuld. Bei Unklarheiten mit der Rechnung oder Bitten um Ratenzahlungen bitten wir um schriftliche Benachrichtigung vor dem Fälligkeitsdatum.
  • Wer nicht mindestens die Hälfte der Jahresrechnung zum 15. Februar bezahlt hat erhält keine Wasserzufuhr, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Die andere Hälfte kann dann in max. 2 – 3 Raten per Dauerauftrag mit Nachweis bezahlt werden. Hierbei entstehen aber 15,00 € Mahngebühr.
  • Ähnlich verhält es sich mit der Stromrechnung. Es muss der Betrag zumindest für den Verbrauch des Vorjahres eingegangen sein, ansonsten wird die Stromzufuhr unterbrochen (6 Monate Vorausleistung hat der Verein dann bereits an den Stromanbieter gezahlt).
  • Die Stromzählerablesung sollten 2022 bis Ende Juli erfolgen. Bis zum Jahresende erreichen uns nach Abmahnungen die restichen Zählerstände.
  • Ein besonderes Ärgernis stellte 2022 die illegale Müllentsorgung von Fremden dar.
  • Schwer zu Bemängeln ist das Verhalten der Gartenpächter, die Ihren Hausmüll, Gartengeräte, Sperrmüll, Verpackungsmaterial, Teppiche und Schrott neben die Container werfen. In 2022 kam es in vielen Wochen zu Müllbergen neben den Restmüllgefäßen an allen Standorten mit Mengen zwischen 10 cbm bis 20 cbm. Nach schriftlichen Beschwerden mit Beweisfotos und Mahnungen durch die Stadtreinigung, sowie von Spaziergängern und Anwohnern über die Umweltverschmutzung und damit verbundenem Rattenbefall verursacht ausgerechnet durch Kleingärtner wurde dem Verein angedroht, dass die zusätzliche Entsorgung erhebliche Mehrkosten verursacht. Außerdem mussten zusätzliche Müllcontainer bestellt werden. Die Müllberge wurden trotzdem nicht weniger. Die Stadtreinigung hat die Entsorgung z. T. über Wochen verweigert und zwei Restmüllgefäße wieder eingezogen. Es wurden mit der Stadtreinigung schriftlich und telefonisch ca. 20 Gespräche über den Zustand der Stellplätze kommuniziert. Die Einlagerung der Müllgefäße ab Oktober und das Aufstellen im April hat 2023 nicht nach Absprache funktioniert. Es fehlten Gefäße an einigen Standorten. Unser Gartenfreund und Imker Otto Vollertsen hat an mehreren Terminen mit seinem Transporter und einigen Fahrten zum Recyclinghof für Abhilfe gesorgt. Alle Gartenfreunde werden aufgefordert verantwortungsbewusst ihren Müll zu entsorgen und ggf. bei überfüllten Gefäßen den Müll mit nach Hause zu nehmen. Sperrmüll und sonstige Geräte müssen beim Recyclinghof abgegeben werden. Bei Nichteinhaltung entstehen höhere Kosten für Entsorgung in der Jahresrechnung.

Gemeinschaftsleistungen:

  • Die Bereitschaft ist weiter gesunken freiwillig, ehrenamtlich auch mal außerhalb der Gemeinschaftsarbeit Gemeinschaftleistungen zu erbringen. Zusammenhalt und Gemeinsamkeit die einen Verein ausmachen sind verloren gegangen. Anonymität und Isolation im eigenen Garten findet statt. Eine stabile ist Vereinsgemeinschaft nicht mehr erkennbar.
  • Von den 340 Mitgliedern sind nur ca. 5% bereit notwendige Ämter und übernehmen. Dasist zuwenig! Arbeitenzu
  • Das Durchschnittsalter der aktiven Mitglieder liegt immer noch bei 60 Jahren. Die neuen und jüngeren Gartenfreunde müssen sich verstärkt engagieren. Jedes Gartenmitglied ist aufgefordert seine Fähigkeiten einzubringen.
  • Der Vorstand kann das nur organisieren und delegieren, denn der ist mitTätigkeiten voll ausgelastet und muss mit gutem Willen ieles anderen improvisieren.
  • lch (erster Vorsitzender Harald von Heimburg) möchte mal nebenbei erwähnen, dass ich in den letzten 17 Jahren immer noch 7 Tage die Woche für den Verein incl. Kantine tätig war. lch habe für den Verein ca. 300 Einkaufsfahrten (durchschnittliche Zeit jeweils mindestens 2 Stunden) erledigt. Vereinssitzungen, Delegiertensitzungen, Anwaltstbesuche und Behördentermine mit eingerechnet komme ich immer noch auf ca. 2000 Std im Jahr.
  • Beschämend finde ich den Umstand, dass alle freiwilligen Ehrenamtlichen für ihren Einsatz nur vereinzelt ein anerkennendes Lob erhalten und dass wir in den meisten Fällen als verpflichtete Dienstleister betrachtet werden, die sofort für die Gartenfreunde jegliche Arbeiten auszuführen haben. Eine funktionierende Wasser- und Stromversorgung, sowie Abfallentsorgung wird zu meist von einigen Oberschlauen „Besserwissern“ eingefordert, die keinerlei gemeinnützige Leistung für den Verein erbringen.

Es müssen folgende ehrenamtliche Positionen neu gewählt / besetzt werden.

  • Die wichtigste Personalie ist die zwingende Besetzung von 2 Wertermittlern. Weiterhin 2 Wasserwarte und / oder Helfer und 1 WEB-Gestalter für den neuen NEWSLETTER.
  • Für alle weiteren Posten werden Ifd. zur Ergänzung Nachfolger gesucht, ohne die der reibungslose Ablauf der Vereinsverwaltung icht garantiert ist.

Zum Abschluss möchte ich mich beiallen Vorstandsmitgliedern,den Wertermittlern, der Revisorin, den Strom-, Wasser- und Kolonieobleuten und den Gartenfreunden, die durch ihre Arbeitskraft den Verein unterstützt haben, herzlich bedanken.

Es ging weiter mit dem Kassenbericht, ebenfalls vorgetragen durch den ersten Vorsitzenden. Dieser kann im Detail im Vereinshaus eingesehen werden.

  • Es ist dem durch Krankheit und sonstige Umstände reduzierten, z.T. kommissarisch eingesetzten geschäftsführenden Vorstand gelungen ohne Kredite auszukommen (allerdings durch zeitlich erheblichen Mehraufwand) und dennoch eine erfreuliche positive Bilanz zu bewirken. Ich bin stolz auf den Gesamtvorstand und bedanke mich herzlich bei den Mitwirkenden.
  • Die Arbeit des Kassierers beschränkt sich weiterhin auf vorbereitende Tätigkeit für die externe Buchführung, sowie das Mahnwesen. Unseres Buchführung wird verantwortlich von der Firma Andrea Räthel-Buchführungsservice professionell getätigt.
  • Der Betrag/Saldo am Jahresende resultierte aus den uneinbringlichen Forderungen der letzten Jahre, dem Verlust von Zinseinnahmen auf den Konten, erhöhte Kontoführungsgebühren und die Kostensteigerung bei Stadtreinigung (Müllabfuhr und Grünschnittentsorgung/Container) und HH-Wasser, sowie Materialkosten für Leitungsreparaturen und Fremdleistungen bei der Schadenortung. Durch die Erhöhung des Mitgliedbeitrages, Zahlung/Tilgung von Verbindlichkeiten der Mitglieder und Verpachtung leerstehender Gärten schreibt der Verein aber weiterhin schwarze Zahlen.
  • Da die Kantine der steuerschädiche Teil ist, darf der Verein den Verlust der Kantine nicht ausgleichen um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden. Die Kantine wird immer noch zu wenig besucht. Kostensteigerungen Energie (Gas, Strom, Wasser), Entsorgung, Reparaturen, Reinigung, Aufwandsentschädigungen etc. führt zu Verlusten.
  • Der Einnahmeverlust resultiert vorwiegend aus fehlender Vermietung des Vereinshauses in 2022. Der Ausgleich wird 2023 durch die 15,00 € Umlage, eine geringfügige Steuererstattung von ca. 300,00 € und eine sich abzeichnende Steigerung der Vermietungsfrequenz gedeckt.
  • Das Vermögen besteht aus Vereinskonto, Kantinenkonto, Sparbuch, Treuhandkonto und Barkassen (Kantine, Verein). Das Vereinsvermögen hat sich stabilisiert.
  • Pachteinnahmeverlusten (Verbindlichkeiten von Migliedern) wird seit 2018 vorgebeugt durch Zahlung einer zinslosen Sicherheitsleistung bei Pächterwechsel in Höhe von 1000,00 €.
  • Die noch offenen Posten werden dem Sparbuch wieder als Rücklageerhöhung zugeführt.
  • Die externen Buchführungskosten von ca. 2.800,00 € machen eine Beibehaltung der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten von 15,00 € erforderlich.

Im Anschluss kam der Bericht der Revision.

  • Die Revision Verein, Kantine und Lichtgemeinschaft für 2022 fand am 28.04.2023 statt. Anwesend war die Revisorin Nicole Glover, für den Verein der 1. Vorsitzende Dr. Harald v. Heimburg und für den Buchführungsservice Andrea Räthel.
  • Nicole Glover verliest eine kurze Stellungnahme der Revision: Protokoll über die durch geführten Revisionen der Vereinskasse, sowie der Stromkasse, für das Rechnungsjahr 2022 für den eingetragenen Verein Gartenfreunde Kortenkamp. Aufgrund der Ergebnisse, der am 28.04.2023 erfolgten Revision der Vereins- und der Stromkasse, bitte ich als Revisorin darum, dass der folgende Text in das Protokoll der Jahreshauptversammlung 07.05.2023 unter TOP6 aufgenommen wird. lch, die Revisorin der Gartenfreunde Kortenkamp e. V. Nicole Glover habe festgestellt, dass das Kassen- und Rechnungswesen der Vereins- und Stromkasse für das Abrechnungsjahr 2022 übersichtlich und ordnungsgemäß geführt wurde und keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden sind.

Unter TOP 10 wurden die Anträge der Mitglieder abgehandelt.

  • Bis zum 01. Mai 2023 ist ein Antrag eingegangen.
  • lch, die Gartenfreundin Nicole Glover beantrage die Abstimmung über die Einführung eines Heckenzwangsschnitts. Ist ein Pächter seiner Verpflichtungnicht nachgekommen, die Hecke seiner Parzelle auf die Vorgegebene Höhe von 1,10m zu küzen, ist der Verein berechtigt die Hecke selbstständig auf diese Höhe zu kürzen. Der Pächter ist für die Entsorgung des Grünschnittes verantwortlich und trägt die Kosten, die dem Verein durch diese Maßnahme entstehen.
  • Abstimmung über den Antrag ergab: 43 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen. Damit wurde der Antrag mehrheitlich angenommen.

Es folgten weitere Abstimmungen, die wir jedes Jahr durchführen müssen.

  • Beschlussfassung zur Änderung der Umlage für das Vereinshaus für ein weiteresJ ahr (15,00 €). Den Stand habe ich im Geschäftsbericht vorgetragen. Abstimmung einstimmig dafür.
  • Umlage Rücklage für Sanierung/Reparaturen an den Wasserleitungen (Umlage 10,00 €, Rücklage 20,00 €). Abstimmung einstimmig dafür.
  • Externe Buchführung durch den Buchführungsservice Andrea Räthel (Umlage 15,00 € Verein + Lichtgemeinschaft). Notwendigkeit wurde vorgetragen. Abstimmung einstimmig dafür.

Unter Sonstiges wurden folgende Punkte besprochen.

  • Vereinsaktivitäten: In diesem Jahr ist beabsichtigt die in den letzten 3 Jahren verschobenen Aktivitäten durchzuführen. Die Vereins-EDV soll weiterhin auf den neuesten Stand der digitalen Kommunikation gebracht werden (Ausstattung: Router, Tel.-Anlage). Newsletter Aktualisierung für Vereinsnachrichten- GMA Termine, Landesbund-Infos …, Online-Schulungen, Wichtige Termine (z.B. Stromzählerablesung…). Rundschreiben, Festlichkeiten wie z.B. Kinderfest – Voraussetzung ehrenamtliche Postenübernahme. Das Vereinshaus soll gestrichen werden. Die Wasserschächte sind z.T. marode – müssen neu gemauert und verputzt werden. Die Wasserleitungen bzw. Anschlüsse müssen altersbedingt repariert und die Schieber müssen erneuert, d.h. ausgetauscht werden.
  • Veranstaltungen: Bitte beachtet die Schaukästen, den Newsletter und die Auslagen im Vereinshaus – es gibt feste Termine für geplante Veranstaltungen die einen Besuch lohnen:
    – 18. Mai 2023 – Himmelfahrt/Vatertag – Schinkenbrotessen
    – 04. Juni 2023 – Ehrung der langjährigen Mitglieder
    – 01. Juli 2023 – Kinder- und Sommerfest mit Flohmarkt
    – 28. Oktober 2023 – Halloween/Herbstfest
    – 17. November 2023 – Helferessen
    – 16.Dezember 2023 – Weihnachtsfeier
    – 31. Dezember 2023 – Silvesterfeier

Um 11 Uhr schlißt der erste Vorsitzende die Jahreshauptversammlung 2023.

Sommerfest

Am Samstag den 01.07.2023 findet ab 13 Uhr das Sommerfest unseres Vereins auf der großen Wiese statt. An diesem Tag stehen unsere Kinder im Mittelpunkt. Für sie sind diverse Spiele, Speisen und Getränke kostenlos.

Damit das Fest wie geplant stattfinden kann, suchen wir dringend freiwillige Helfer, die beim Auf- bzw. Abbau helfen und die Stände betreuen. Jede helfende Hand ist wichtig, um den Kindern ein unvergessliches Erlebnis zu ermöglichen.

Wir nehmen aber auch gern Spenden wie Kuchen, Kekse, Salate, Würstchen etc. entgegen.

Bitte meldet euch bei Birgit unter 0177 479 23 26.

Euch und Eure Kinder könnt Ihr bis zum 16.06.2023 im Vereinshaus anmelden. So können wir die Feier besser planen.

Sommerfest

Gemeinschaftarbeit

Unser Gartenverein hat Gemeinschaftsflächen, z. B. die Wege, Wiesen und Wildflächen und natürlich das Vereinshaus. All diese Flächen müssen instand gehalten werden. Damit dies möglich ist, gibt es die Gemeinschaftsarbeit, zu der jedes Mitglied des Vereins nach § 4 Absatz 3 a der Satzung verpflichtet ist. Kommt jemand dieser Verpflichtung nicht nach, muss ein Ersatzbetrag an den Verein gezahlt werden. Zur Zeit beläuft sich dieser Betrag auf 10,00 € pro nicht geleisteter Arbeitsstunde. Da jedes Mitglied zu 2 x 3 Stunden Gemeinschaftsarbeit verpflichtet ist, kann somit ein Ersatzbetrag von bis zu 60,00 € im Jahr fällig werden.

Leider beteiligen sich viel zu wenige Mitglieder an der Gemeinschaftsarbeit. Dabei ist die Zusammenarbeit aller Vereinsmitglieder so wichtig, um die Gartenanlagen zu pflegen und zu erhalten. Eine gepflegte Gartenanlage ist Voraussetzung dafür, dass ein Anspruch auf Förderung des Vereins durch öffentliche Mittel gerechtfertigt ist. Wird diese Förderung gestrichen, verlieren wir alle im schlimmsten Fall unsere Gärten. Daher ist es so wichtig, dass sich jedes Mitglied nach Kräften beteiligt. Auch wenn das Wetter nicht einladend ist oder das frühe Aufstehen am Wochenende nervt.

Hierzu sei auch der Landesbund zitiert: „Dem (der Gemeinschaftsarbeit) steht auch nicht eine mögliche körperliche Behinderung oder fortgeschrittenes Alter entgegen, wenn der entsprechende Gartenfreund noch in der Lage ist, Arbeiten in seinem eigenen Garten persönlich auszuführen und ihm leichtere Gemeinschaftsarbeiten aufgetragen werden.“ (Merkblatt Gemeinschaftsarbeit)

Alle Termine findet Ihr im Schaukasten und rechts auf der Internetseite im Klappmenü.

Gemeinschaft